Hallo an Alle,
ich habe folgende Fragen und hoffe mir kann jemand eine Antwort geben 🙂
Ich habe 1 Mitarbeiter neu angelegt, der erst zum 01.09.2022 beginnt, damit die EPP berücksichtigt wird.
Ist es Korrekt, dass im Buchungsbeleg die EPP für den neuen MA nicht berücksichtigt wird?
Bsp.: EPP Berechtigte MA = 6 MA (davon 1 MA neu ab 01.09.22) x 300 Euro = 1800 Euro - LSt.-Anmeldung korrekt erstellt!
im Buchungsbeleg taucht aber nur die Summe von 5 MA x 300 Euro auf ( 1500 Euro).
Ich hoffe ich habe es verständlich genug erläutert.
LG Sabrina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kann es sein das die 300 Euro des neu eingetretenen MA´s erst im Buchungsbeleg September auftauchen?
Ich habe das gleiche Problem, ich habe einen neuen Mitarbeiter in LuG angelegt für September und dann den Monat August zurückgesetzt. Ich habe dann gleich den Monatsabschluss wieder erstellt und auf der LST Anmeldung sind die zusätzlichen 300€ berücksichtigt. Allerdings auf dem Buchungsbeleg nicht.
Hätte ich die Abrechnungen noch einmal neu erstellen müssen?
Hallo Sabrina,
grundsätzlich gilt, dass ohne eine Lohnabrechnung keine Buchungen erstellt werden.
D. h., neue zukünftige Mitarbeiter können noch nicht abgerechnet werden, daher fehlt die Buchung der Energiepreispauschale und die Verbindlichkeit für Lohn- und Kirchensteuer weicht im Buchungsbeleg von der Lohnsteueranmeldung ab.
Die Verbindlichkeitsbuchung für die Lohn- und Kirchensteuer korrigieren Sie bitte in der Finanzbuchführung manuell, indem Sie den Betrag der Energiepreispauschale im Haben buchen und somit die Verbindlichkeit mindern.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
LG