Hallo liebe Gemeinde,
Mandant bucht für einen Arbeitnehmer, bis das bestelltes Leasingfahrzeug geliefert wird, einen Mietwagen zur Dauermiete. Hier ist ja die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung vorzunehmen.
Ich habe den Listenpreis beim Vermieter angefragt und auch übermittelt bekommen und somit auch entsprechend die Versteuerung des geldw. Vorteils abgerechnet.
Der Mitarbeiter beschwert sich jetzt, da die ursprünglich gebuchte Fahrzeugklasse (Mondeo Turnier oder Passat) nicht verfügbar war er jetzt eine höherwertige Fahrzeugklasse (Listenpreis fast doppelt so hoch) nehmen musste und bittet um Ansatz des niedrigeren LP.
Ist das so möglich? Meiner Meinung nach profitiert der Arbeitnehmer ja auch von den Vorteilen des höherwertigen Fahrzeugs.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da hilft das Beschweren nichts.
Geldwerter Vorteil = BLP des verwendeten Fahrzeuges.
Wenn er das nicht möchte => Fahrzeugrückgabe oder alternativ Fahrtenbuchmethode (falls günstiger) .
Andere Alternativen sehe ich nicht.
Danke schön für die schnelle Antwort 🙂
Ich sehe das ja auch so....
Ich wünsche Ihnen einen schönen sonnigen Tag!
Bitte schön, aber eigentlich keine Frage für die Community sondern für Ihren Steuerberater😂