Eine Frage:
Ein Mitarbeiter ist von amtswegen aus für einige Tage in Quarantäne geschickt worden.
Muss das Brutto- und Nettoentgelt nach Abrechnung der Quarantänezeit mit dem Fiktivlohn LA 480 und Verdienstausfall LA 481genau so hoch sein, als wenn man ohne diese Quarantänezeit gerechnet hätte?
Hat denn noch keiner eine Entschädigungszahlung wegen Quarantäne abgerechnet?
...gibt es irgendwo Beispiele, wie es abzurechnen ist?
Hallo,
der Arbeitnehmer, für den aufgrund eines Corona-Verdachts Quarantäne von Amtswegen angeordnet wurde, hat für die ersten 6 Wochen Anspruch auf Entschädigung.
Die Entschädigung entspricht der Höhe und Dauer der Zahlung der normalen gesetzlichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Diese und weitere Informationen zur Abrechnung der Quarantäne finden Sie unter der Dokumentennummer 1008768 in unserer Info-Datenbank.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG