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Brennpunkt bAV auch für Lohn und Gehalt geplant?

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letzte Antwort am 01.10.2021 15:58:29 von Gökhan_Aras
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alexandrapoeggeler
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen,

 

ich würde gerne wissen, ob und wenn ja, wann ein Brennpunkt zur zentralen Ansicht der relevanten bAV-Verträge für die Umstellung zum 01.01.2022 auch für Lohn und Gehalt geplant ist. Auch den Brennpunkt zum Thema fehlende Identifikationsnummern bei Geringfügig Beschäftigten vermisse ich bei Lohn und Gehalt noch.

 

Doppelte Arbeit durch Überprüfen aller Mitarbeiter würde ich mir gerne ersparen.

 

Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen.

 

Schöne Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
248 Mal angesehen

Hallo,


mit der Version 11.76 (voraussichtliche Bereitstellung 07.10.2021) wird es eine Brennpunktmaske mit Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAV - Pflichtzuschuss geben.

 
Informationen hierzu sind bereits im Dokument unter Punkt 3 "Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung (NEU: ab 01.01.2022 für alle Verträge relevant)" zu finden.


Weiterhin bieten wir Ihnen folgende Lernvideos an:
Dialogseminar online: Betriebliche Altersversorgung - arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte – Lohn und Gehalt (Art.-Nr. 78566)
Lernvideo: Betriebliche Altersversorgung - arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte – Lohn und Gehalt (Art.-Nr.78984)

 

Ebenso wird es zum Thema "Änderungen für Geringfügig Beschäftigte ab 01.01.2022" eine Brennpunktmaske ab der Version 11.76 geben. 

 

Bei der Identifizierung betroffener Mitarbeitenden unterstützt Lohn und Gehalt 11.76 im Brennpunkt in der Registerkarte „Geringfügig Beschäftigte (Änderungen ab 01.01.2022)“.


In der Gruppe "Steuerliche Angaben in der DEÜV" kann eine Übersicht aufgerufen werden, die alle geringfügig Beschäftigten ohne hinterlegte Steuer-ID enthält. Für diese Mitarbeitenden muss unter "Stammdaten | Steuer | Steuerkarte" in der Gruppe "Daten für den Abruf der elektronischen Steuerkarte" die Steuer-ID hinterlegt werden.

 

Weitere Daten wie die Kennzeichnung Arbeitgeber müssen nicht erfasst werden.

 

Im Brennpunkt in der Gruppe "Angabe der gesetzlichen Krankenkasse" kann eine Übersicht der geringfügig Beschäftigten aufgerufen werden, die im neuen Feld Krankenkasse des Mitarbeiters noch keine gesetzliche Krankenkasse hinterlegt haben.

 

Für diese Mitarbeitenden muss unter "Stammdaten | Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkasse" in der Gruppe "Angaben für geringfügig Beschäftigte" die Krankenkasse hinterlegt werden, bei der der Mitarbeitende tatsächlich versichert ist.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.10.2021 15:58:29 von Gökhan_Aras
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