Ich habe die Lohnart 3320 "AG-Zuschuss Kindergartenbetreuung" umbenannt in "AG-Zuschuss Arbeitskleidung".
Jetzt seht aber auf der Lohnsteuerbescheinigung im Raum für weitere Angaben leider Kindergartenzuschuss.
Ist es möglich das irgendwo zu ändern?
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Hallo,
dass auf der Lohnsteuerbescheinigung im Raum für weitere Angaben „Kindergartenzuschuss“ ausgewiesen wird, hängt mit dem Lohnartenkern zusammen, der bei der DATEV Standardlohnart 3320 (AG-Zuschuss Kindergartenbetreuung) hinterlegt ist.
Sie können eine andere DATEV Standardlohnart, die steuer- und SV-frei ist, auf eine freie Lohnartennummer kopieren und entsprechend umbenennen. Wenn Sie dafür z. B. die Lohnart 3701 nehmen, erfolgt kein Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung.
Buchen Sie in den betreffenden Abrechnungsmonaten die Lohnart 3320 ins Minus und ersetzen die Buchung mit der von Ihnen neu angelegten Lohnart. Erfolgt die Korrektur für das Vorjahr in 2024, schlüsseln Sie beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten in der Gruppe „Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr“ Entstehungsprinzip. Die Abrechnung mit „Entstehungsprinzip“ ist in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar möglich.
Mit der Lohnabrechnung wird die Lohnsteuerbescheinigung für 2023 korrigiert.
Beachten Sie bitte, dass Sie für die Erstellung des Buchungsbelegs die neue Lohnart kontieren.