Liebe Community,
ein Arbeitnehmer hat an einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen, der Rechnungsbetrag setzt sich aus einem steuerfreien Anteil für die Teilnahme selbst und aus einem steuerpflichtigen (19%-) Anteil für Bewirtung zusammen. Ich bin mir unsicher, ob ich dem Arbeitnehmer die "Bewirtung" steuerfrei in vollem Umfang erstatten darf, weil sie ja nicht unbedingt auf Veranlassung des Arbeitgebers stattgefunden hat, sondern eher als Inklusivleistung zu verstehen ist. Andereseits hätte man das Seminar aber auch nicht ohne diese Bewirtungsleistung buchen können.
Vielen Dank für Unterstützung.
Liebes Team, liebe Community,
wer kann mir hier kurz weiterhelfen? Vielen Dank!!
Hallo,
das vom Arbeitgeber bezahlte Seminar stellt eine Dienstreise des Arbeitnehmers dar.
1. Fall: Die Abwesenheit ist größer als 8 Stunden.
Dann ist von den Verpflegungsmehraufwendungen für Frühstück 4,80 und für Mittag- bzw. Abendessen 9,60 zu Kürzen. Der Restbetrag kann dann noch Steuer- und Soz.vers. frei ausgezahlt werden. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist ein M für Mahlzeitengestellung auszuweisen.
2. Fall: Die Abwesenheit ist weniger als 8 Stunden.
Dann muss der Sachbezugswert für die Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert steuer und sozialvers. pfl abgerechnet werden.
Auch hierbei ist ein M auszuweisen.
Viele 'Grüße
Vielen Dank!! Ist es schwierig, das M bei Lodas zu aktivieren?