Liebe Community,
es geht hier um Auslagenerstattung (km-Pauschale) für einen Bewerber nach §670 BGB. Wenn dieser aus dem Ausland extra dafür mit seinem Pkw anreist (Urlaub), obgleich er im Inland wohnt, muss dann wirklich diese km-Pauschale erstattet werden? Hin- und Rückweg (zurück zum Urlaubsort); oder orientiert man sich der Angemessenheit halber eher an der Entfernung vom Heimatort im Inland?
Vielen Dank vorab!
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?