Liebe Community,
zu folgendem Sachverhalt bräuchte ich einmal eure Meinung:
Ein Mandant plant im nächsten Jahr ein größere Betriebsveranstaltung über mehrere Tage, an welcher sowohl die Lebenspartner, als auch die Kinder der Arbeitnehmer/innen teilnehmen sollen. Der Arbeitgeber trägt im ersten Schritt sämtliche Kosten, hat jedoch dann vor, die Kosten für Fahrt und Übernachtung der Lebenspartner und Kinder seiner Arbeitnehmer/innen sich von diesen zurückzahlen zu lassen. Ist dieser Sachverhalt dann kostenmindernd bei der Beurteilung der Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung und bei Berücksichtigung des Freibetrages von 110,- € zu berücksichtigen? Und wenn ja, wie müsste eine dazugehörige Dokumentation aussehen?
Ich danke schon einmal vorab für eure Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
Sie müssen die Kosten der Betriebsveranstaltung auf die einzelnen Arbeitnehmer aufteilen: Dei Kosten für Begleitpersonen sind dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzuordnen.
Eine eventuelle Zuzahlung darf von dem, wie vorgenannt ermittelt, Betrag gekürzt werden. Ich würde die Zuzahlung als Netto-Abzug auf der Gehaltsabrechnung zu Dokumentationszwecken erfassen.
Ermittlungen der Kosten pro Arbeitnehmer erfassen wir über Excel. So können wir auch direkt ggf. die Pauschalsteuer berechnen. In der Regel habe ich eine Mappe für die Kosten der Veranstaltung ggf. mit Anmerkungen und eine zweite Liste mit den Arbeitnehmern.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo t_r_,
auf welche Konto bucht mal die Kosten, wenn das die 110€ nicht überstricht (skr 3)? 4900 Sonstige Betriebliche Aufwendung?
Vielen Dank
Hallo,
also wir buchen sowas auf # 4140 freiw. soz. Leistungen - LSt frei.
Grüße
C. Küpper