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Betriebsfeier über 110,- Freibetrag pauschale LSt in Nebenbuchführung

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letzte Antwort am 20.06.2024 11:20:28 von rschoepe
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Pa80
Beginner
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Guten Morgen zusammen, 

 

da hier in der Community die besten Hilfen stehen versuche ich es mal mit meinen Fragen (eine Betriebsfeier habe ich leider noch nie abgerechnet, bitte seht es mir nach, wenn es für jemanden ganz offensichtlich ist...):

 

Beispiel: Betriebsfeier mit 20 Teilnehmern, davon 10 Mitarbeiter. Eine Liste der Anwesenden liegt vor.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3000,- (150,- pro Kopf) und der den Freibetrag übersteigende Wert soll pauschal mit 25% versteuert werden über die Nebenbuchführung in LODAS. Diese Möglichkeit habe ich im Dok.-Nr.: 5303213 gefunden.

 

Sehe ich es richtig, dass es egal ist, wieviele Gäste jeder Mitarbeiter mitbringt, da in jedem Fall 1900,-€ versteuert werden müssen (also die 3000,- Kosten abzüglich 1100,- Freibetrag für 10 Mitarbeiter)?

 

Das würde uns die Berechnung und  die Erfassung der Lohnsteuer in der Nebenbuchführung sehr erleichtern.

Dann würde ich nur die 25% aus den 1900,- rechnen und diese 475,- € dann hier

Pa80_0-1718872766466.png

 

erfassen?

Die 110,- Freibetrag muss ich nicht noch extra für jeden anwesenden Mitarbeiter in den Bewegungsdaten erfassen, oder?

 

Was ist mit dem Soli? Den gibt es ja eigentlich nicht mehr, muss der hier dennoch berechnet werden?

 

Und würde ich dann den Monat eintragen, in dem es berücksichtigt wird (vermutlich erst im Monat nach der Betriebsfeier, da noch nicht alle Rechnungen da sind)?

 

Ich habe hier das Beispiel mit 20 Teilnehmern gewählt, weil es einfacher zum Rechnen ist 🙂

Es geht nachher aber um über 400 Teilnehmer, daher wäre die einfache Erfassung für uns so wichtig.

 

Ganz herzlichen Dank schon mal!

 

greese
Erfahrener
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Hallo,

 

Schnellantwort, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Auch wenn der Soli beim größten Teil der arbeitenden Bevölkerung nicht mehr abgezogen wird, ist er mit 5,5 % bei pausch. LSt zu berechnen.

 

Ich würde spätestens im Monat nach der Betriebsfeier die Nebenbuchführung mit Zahlen füttern, im laufenden Jahr. (Gedankenanstoß: Jahreswechsel Besonderheiten/Fristen beachten)

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rschoepe
Experte
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@Pa80  schrieb:

Die 110,- Freibetrag muss ich nicht noch extra für jeden anwesenden Mitarbeiter in den Bewegungsdaten erfassen, oder?


Genau, die sind (für die Lohnabrechnung) unsichtbar.

 


@Pa80  schrieb:

Was ist mit dem Soli? Den gibt es ja eigentlich nicht mehr, muss der hier dennoch berechnet werden?

Ja, der fällt trotzdem an. Genauso die Kirchensteuer (Prozentsatz bei Pauschalierung beachten!).

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letzte Antwort am 20.06.2024 11:20:28 von rschoepe
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