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Betriebsdatenpflege

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letzte Antwort am 04.06.2019 08:47:10 von t_r_
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britt
Einsteiger
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Hallo, ich habe schon ähnliche Fragen gefunden und bin schon mal froh, dass nicht nur ich alleine hier stolpere.

Zum Einen gibt es die Forderung die Straßenanschrift des Beschäftigungsbetriebes anzugeben. Dem gegenüber steht die für die Lohnsteuererhebung erfassenden Stelle.

Als abrechnende Stelle einer Metzgerei mit 5 Filialen bin ich unsicher ob ich diese Adressen erfassen muss. Die Arbeitszeiten der Kolleginnen werden in den Filialen, an den Kassen, erfasst.

Abgerechnet wird für alle Filialen an der Produktionsstätte an der auch die Verwaltung sitzt.

Wie mache ich es richtig?

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

seit 1.12.2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken zu melden (§ 5 Absatz 5 DEÜV).

Ab dem 01.07.2019 beginnt das neue Verfahren DSBD 3.0 bezüglich der Betriebsdatenpflege. Ab diesem Zeitpunkt sollen Betriebsdatenänderungen mit einem tagesgenauen Datum erfasst und übermittelt werden. Mithilfe dieses Ereignisdatums wird angegeben, zu welchem Datum die Änderung wirksam wurde bzw. wirksam wird.

Die Angabe einer Adresse des Betriebs, sowie Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners ist verpflichtend.

Für Adressen bei mehreren Beschäftigungsbetrieben werden Meldungen zur Betriebsdatenpflege pro Betriebsnummer erstellt.

Weitere Informationen finden Sie unter der Dok.-Nr. 1021689 - Datenübermittlung Betriebsdatenpflege .

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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britt
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Frohmeyer, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hilft mir die überhaupt nicht. Alles was Sie schreiben und auch das empfohlene Dokument habe ich bereits gelesen. Nirgends gibt es aber eine Aussage über Filialen.

Gruß S. Britt

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
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Guten Morgen,

Sie müssen unterscheiden:

Lohnsteuer

§ 41 EStG Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug - dejure.org

Ich würde nur bei Stundenaufzeichnungen in der Filiale dieses nicht unter § 41 EStG subsumieren.

Sozialversicherung

Hier muss für jeden Ort, an dem Arbeitnehmer beschäftigt werden, eine Betriebsnummer vorhanden sein. Sollten sich zwei Filialen in einem Ort befinden, dann benötigen Sie dafür nur eine Betriebsnummer.

Die Mitarbeiter müssen der Betriebsnummer ihres Beschäftigungsorts zugeordnet werden. Handelt es sich um Springer, würde ich diese der Zentrale zuordnen.

Hier finden Sie einige Informationen zu diesem Thema:

https://www.arbeitsagentur.de/betriebsnummern-service/alles-wichtige

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 04.06.2019 08:47:10 von t_r_
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