Hallo Communitiy,
unser Mandant hat für 5 Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung im vergangenen Jahr abgeschlossen. Sachbezugsgrenze wurde eingehalten damit so sv u. steuerfrei. Jetzt steigt bei 3 MA der Beitrag aufgrund des Alters. Kann ich jetzt einfach den übersteigenden Teil voll versteuern und der SV-Pflicht unterwerfen?
Grüße
Nein, der Betrag ist dann komplett st- und sv-pflichtig, wenn er die 50€ übersteigt.
Hier findest du Modelle zur Versteuerung:
https://gesundheitsbenefits.hallesche.de/betriebliche-krankenversicherung/steuer/
Vielen Dank für die schnelle Hilfe !!
Grüße