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Betriebliche Krankenversicherung

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letzte Antwort am 28.11.2023 13:08:15 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Communitiy,

 

unser Mandant hat für 5 Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung im vergangenen Jahr abgeschlossen. Sachbezugsgrenze wurde eingehalten damit so sv u. steuerfrei.  Jetzt steigt bei 3 MA der Beitrag aufgrund des Alters. Kann ich jetzt einfach den übersteigenden Teil voll versteuern und der SV-Pflicht unterwerfen?

 

Grüße

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Nein, der Betrag ist dann komplett st- und sv-pflichtig, wenn er die 50€ übersteigt.

 

Hier findest du Modelle zur Versteuerung:

https://gesundheitsbenefits.hallesche.de/betriebliche-krankenversicherung/steuer/

Bonita66
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe !!

Grüße

 

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letzte Antwort am 28.11.2023 13:08:15 von Bonita66
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