Hallo,
Für einen Arbeitnehmer wurde ab dem 1.10.1995 eine betriebliche Altersversorgung (VGH-Kapitalversicherung auf Todes- und Erlebensfall) abgeschlossen. Die Versicherung wird ab 1.1.2005 pauschal versteuert.
Ab 1.7.2015 wurde zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung (VGH- Firmen-Rente-Garant mit Rentenzahlung oder Kapitalabfindung nach Abrufplan) aus Gehaltsumwandlung abgeschlossen.
Ist hier insgesamt von einer Altzusage oder von Altzusage und Neuzusage nebeneinander auszugehen?
Haben sich durch den Neuvertrag die biometrischen Risiken erweitert?
Mit freundlichem Gruß
Hallo Frau Albers,
nachdem Sie sagen, dass die Altersversorgung ab 01.07.15 zusätzlich abgeschlossen wurde, sind beide Verträge getrennt zu beachten. Von daher handelt es sich um eine Alt- und Neuzusage.
Gruß
Björn Niggemann