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Betreuung wegen Absonderung Kind

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letzte Antwort am 03.06.2021 14:44:35 von Sabrina_Simmerlein
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findus
Aufsteiger
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Guten Tag,

 

Ich rechnne eine Entschädigung wegen Betreuung eines Kindes ab.

 

Ich bin, wie im Dokument vorgeschlagen, vorgegangen und habe festgestellt, daß jetzt der Nettobetrag knapp 40 Euro

weniger ist als vorher. Der Nettobetrag müsste doch gleich sein?

 

Weiß jemand Rat?

 

Danke im voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
98 Mal angesehen

Hallo,


seit dem 31.03.2021 gibt es eine neue Regelung zur Berechnung des ausgefallenen Nettoentgeltes im Falle einer Quarantäne oder der Beaufsichtigung des Kindes nach IfSG. 

 

Bei der neuen Berechnung wird das Netto-Entgelt nicht mehr mit den individuellen Steuer- und Sozialversicherungsabzügen der Arbeitnehmer ermittelt, sondern anhand eines pauschalierten Wertes. Wodurch es zu Abweichungen zum eigentlichen Netto-Entgelt der Arbeitnehmer kommen kann.


Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass bei der Fehlzeit Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind nur 67 % des ausgefallenen Netto-Entgeltes erstattet werden.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1008768 Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.06.2021 14:44:35 von Sabrina_Simmerlein
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