Guten Morgen,
wie bestimmt man die Kündigungsfrist nach § 622 BGB
für einen Arbeitgeber?
Z.B. Eintritt 1.8.2016 Austritt 30.9.2021
Laut § 622 BGB hat der Arbeitnehmer am 1.8.2021
die 5 Jährige Betriebszugehörigkeit überschritten.
Wenn dieser zum 30.9.2021 austritt hätte er schon
zum 31.7.2021 kündigen müssen. Zum dortigen
Zeitpunkt wäre die Schwelle der 5-jährigen
Betriebszugehörigkeit noch nicht gegeben gewesen.
Wie wird dies berechnet? Bzw. richtig gehandhabt?
Guten Morgen,
den Ansatz verstehe ich nicht ganz. Es gibt einen Zeitpunkt, an dem feststeht, dass die Kündigung ausgesprochen werden soll. Danach berechnet sich die Kündigungsfrist. Liegt der Zeitpunkt bis 31.7. gilt die kürzere, ab dem 01.08. dann die längere Kündigungsfrist.
Viele Grüße