abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Besteuerung sonstiger Bezug mit Nettosteuersatz

4
letzte Antwort am 17.04.2019 17:39:24 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
herda
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
733 Mal angesehen

Hallo,

ich muss einen sonstige Bezug mit Nettosteuersatz besteuern. Weiß jemand, wie das geht?

Wäre für Hilfe sehr dankbar...

Schöne Grüße

0 Kudos
Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
511 Mal angesehen

Hallo,

meinen Sie mit dem Nettosteuersatz eine steuerliche Nettolohnhochrechnung?

Wenn Sie einen sonstigen Bezug von Netto auf Brutto hochrechnen möchten, stehen Ihnen Standardlohnarten zur Verfügung:

Lohnart 2130 "Nettolohn, jhrl., sv-frei"

  • sonstiger Bezug nach der jährlichen Tabelle, frei in der Sozial- und Unfallversicherung

Lohnart 2103 "Nettolohn, jährlich"

  • sonstiger Bezug nach der jährlichen Tabelle, SV-pflichtiger Einmalbezug, UV-pflichtig

Weitere Informationen zum Nettolohn erhalten Sie in den folgenden Informationsdokumenten:

Netto-Lohn abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt)

Berechnung des Netto-Lohns im Programm Lohn und Gehalt

Nettolöhne - Lexikon Lohn und Personal

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
herda
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
511 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis,

ich meinte einen sonstigen Bezug direkt mit Nettosteuersatz besteuern.

MfG

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
511 Mal angesehen

Hallo,

damit wir Ihnen für die Abrechnung mit Lohn und Gehalt weiterhelfen können, benötigen wir weitere Informationen von Ihnen.

Bitte teilen Sie uns kurz den Hintergrund und ggf. ein Beispiel zum "Nettosteuersatz" mit.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 5
511 Mal angesehen

Ich befürchte da müssen Sie uns schon erklären was eine Nettosteuersatz sein soll ?

Wir kennen einen Durchschnittssteuersatz und einen Grenzsteuerstz was sich jeweils mathematisch aus dem Tarifverlauf der Einkommensteuer ergibt.

Einen Nettosteuersatz jedoch kenne ich nicht.

Meinen sie ggf.den Satz der Abzüge ? sprich was verbleibt Netto wenn ich von mir aus 100 EUR den Bruttlohn erhöhe  oder andersherum wie hoch muss das Brutto erhöht werden wenn ich 100 EUR mehr nettolohn haben möchte ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
4
letzte Antwort am 17.04.2019 17:39:24 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage