Hallo,
ich muss einen sonstige Bezug mit Nettosteuersatz besteuern. Weiß jemand, wie das geht?
Wäre für Hilfe sehr dankbar...
Schöne Grüße
Hallo,
meinen Sie mit dem Nettosteuersatz eine steuerliche Nettolohnhochrechnung?
Wenn Sie einen sonstigen Bezug von Netto auf Brutto hochrechnen möchten, stehen Ihnen Standardlohnarten zur Verfügung:
Lohnart 2130 "Nettolohn, jhrl., sv-frei"
Lohnart 2103 "Nettolohn, jährlich"
Weitere Informationen zum Nettolohn erhalten Sie in den folgenden Informationsdokumenten:
Netto-Lohn abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt)
Berechnung des Netto-Lohns im Programm Lohn und Gehalt
Nettolöhne - Lexikon Lohn und Personal
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schöneweis,
ich meinte einen sonstigen Bezug direkt mit Nettosteuersatz besteuern.
MfG
Hallo,
damit wir Ihnen für die Abrechnung mit Lohn und Gehalt weiterhelfen können, benötigen wir weitere Informationen von Ihnen.
Bitte teilen Sie uns kurz den Hintergrund und ggf. ein Beispiel zum "Nettosteuersatz" mit.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich befürchte da müssen Sie uns schon erklären was eine Nettosteuersatz sein soll ?
Wir kennen einen Durchschnittssteuersatz und einen Grenzsteuerstz was sich jeweils mathematisch aus dem Tarifverlauf der Einkommensteuer ergibt.
Einen Nettosteuersatz jedoch kenne ich nicht.
Meinen sie ggf.den Satz der Abzüge ? sprich was verbleibt Netto wenn ich von mir aus 100 EUR den Bruttlohn erhöhe oder andersherum wie hoch muss das Brutto erhöht werden wenn ich 100 EUR mehr nettolohn haben möchte ?