Hallo liebe Community,
ich habe einen Mitarbeiter im Bestandsschutz, alles entsprechend hinterlegt. Allerdings ist jetzt im Zusammenhang mit einer Meldung zu den AAG aufgefallen, dass die Umlagen falsch abgeführt sind (alle an die Krankenkasse des Mitarbeiters und nicht an die Knappschaft). In den Hilfedokumenten habe ich keine Information gefunden, dass speziell nochmal zur Umlage eine Einstellung geändert werden muss.
Ist es korrekt, dass beim Mitarbeiter -> Sozialversicherung -> Allgemeine SV-Daten -> Umlage/Erstattung unter "Abweichende Umlagekasse für U1 und 2" die Knappschaft hinterlegt werden muss?
EDIT: In den Einstellungen kann ich es nicht hinterlegen, da die Kriterien nicht zutreffend sind. Wenn jemand eine andere Idee hat, darf gern ein Feedback gegeben werden. Ich werde parallel einen Servicekontakt schalten.
Vielleicht kann mir dazu jemand helfen.
LG
Patricia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Patricia,
die Umlagebeiträge sind im Zuge des Bestandschutzes anhängend an der Rentenversicherung an die Bundesknappschaft abzuführen.
Prüfen Sie, ob unter Stammdaten | Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkasse die tatsächliche Krankenkasse des Mitarbeiters und unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Midijob die Bundesknappschaft hinterlegt ist. Eine abweichende Umlagekasse ist nicht erforderlich.
Führen Sie eine aktuelle Abrechnung durch. Falls diesbezüglich im Vergleich zu vorherigen Lohnabrechnung Stammdaten rückwirkend geändert wurden, wird eine automatische Nachberechnung durchgeführt.
Bitte überprüfen Sie die Mandantenauswertung KK SV-Werte gesamt mindestens für den aktuellen Monat und den Vormonat. Werden in dieser Auswertung tatsächlich die Umlagebeiträge nicht bei der Bundesknappschaft (ggf. per Nachberechnung) ausgewiesen?