Ein Midijob-Bestandsschutz-Mitarbeiter war krank.
Der Erstattungsantrag wurde an die Knappschaft geschickt.
Eigentlich logisch, da die ja auch die Umlagen einzieht.
Im Erstattungsantrag wurde jedoch mit dem Erstattungssatz der Mitarbeiter-Krankenkasse (60%) gerechnet und nicht mit dem der Knappschaft (80%).
Dem Antrag wurde von der Knappschaft mit dem Hinweis, dass der Erstattungssatz nicht korrekt ist, teilweise entsprochen 😉 und entsprechend mehr überwiesen.
Ich habe nichts gefunden, wie ich das beeinflussen könnte.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Zitat Servicekontakt:
Es handelt sich hier um einen Programmfehler unsererseits. Dieser ist unserer Entwicklungsabteilung bekannt und es wird an einer Lösung gearbeitet. Sobald der Fehler behoben ist, werden wir Sie zeitnah informieren.
Zitat Servicekontakt:
Der Fehler wurde im Rechenzentrum bereinigt.
Sollten Sie den Antrag noch nicht über sv.net übermittelt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Senden Sie zur Korrektur bitte eine Wiederabrechnung auf den entsprechenden Monat. Sollte das nicht mehr möglich sein, stoßen Sie bitte auf den entsprechenden Monat, in dem der Antrag erstellt worden ist, eine Nachberechnung unter Bewegungsdaten / Erfassungstabelle, Register "Nachberechnung Standard" mit Wert: 1 und BS: 96 an.
Der Antrag wird somit korrigiert.
Da die Knappschaft den Erstattungsbetrag selbst korrigiert hat, muss ich in dem Fall nichts mehr machen.
Ich habe jetzt folgendes Problem: Im Folgemonat wurde nur der alte Antrag (mit dem Erstattungssatz der anderen Krankenkasse) storniert. Ein neuer Antrag wurde aber nicht erstellt.
Im Fehler-/Hinweisprotokoll steht folgendes: "AAG: Der Prozentsatz der Erstattung konnte nicht ermittelt werden. Die Angabe ist für die Datenübermittlung und somit für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie Ihre Angabe."
Unter Mandantendaten > Sozialversicherung > Krankenkasse > Allgemeine Daten > Umlageart für Umlage 1 habe ich bei der Knappschaft (Beitragsnachweis für geringfügige Beschäftigte) die Umlageart aber hinterlegt.
Hat jemand noch eine Idee woran das liegen kann?
Hallo,
ist im Folgemonat innerhalb der Krankenkasse auch die Umlageart für U1 hinterlegt?
Wenn ja würden wir uns den Sachverhalt gerne anschauen. Setzen Sie sich bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.