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Beschränkt steuerpflichtiger AN / Tageslohnsteuertabelle

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letzte Antwort am 11.11.2024 15:52:32 von SabBeh
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SabBeh
Beginner
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Liebe Communiy,

 

ich habe wieder einen Spezialfall für die Anwendung in DATEV Lohn und Gehalt zu dem folgenden Sachverhalt:

 

Wir haben einen Mitarbeiter, der nahezu zu 100% in der Schweiz im Homeoffice in seinem neuen Wohnsitz arbeitet. Er kommt nur vereinzelt nach Deutschland zum Unternehmenssitz.

Nach Rücksprache mit den jeweiligen Institutionen ist er SV-frei zu behandeln und grundsätzlich auch Steuerfrei abzurechnen. - AUSSER für die einzelnen Tage, inklusive Reisetage, die er in Deutschland verweilt. 

Entsprechend mir zugearbeiteter Rechenbeispiele habe ich die Steuertage und auch den steuerfreien / den steuerpflichtigen Arbeitslohn ermittelt.

 

 

Nun die für mich ungeklärte Frage:

Was mache ich nun mit dem ermittelten Ergebnis. 

 

  • einen ermittelten Teil gebe ich unter einer SV- und Steuerfreien Lohnart ein. Welche nehme ich?
  • für den anderen Teil benötige ich eine SV-freie aber Steuerpflichtige Lohnart. Welche könnte das sein? 3800?
  • ist es richtig, dass ich unter Bewegungsstammdaten / Monatsstammdaten / Steuerliche Eingabe / abweichende Steuertage sowie unter dem entsprechenden Monat die ermittelten Tage für die Tagessteuer erfasse?
  • ist der steuerpflichtige Betrag der Tagesbetrag oder der Tagesbetrag x Steuertage?
  • wo gebe ich diese unter Umständen monatlich wechselnden Daten am besten ein?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

 

VG Sabine

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
167 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie zu diesem Spezialfall nicht beraten.


Programmseitig stehen Ihnen z. B. folgende Standardlohnarten zur Verfügung


- 3701 Bezug, st- und sv-frei (steuerfrei und sv-frei)
- 3800 Bezug, nur st-pfl., lfd., Betrag (steuerpflichtig, sv-frei)
- 3500 Bez. Doppelbesteuerungsabk. lfd. (unter Progressionsvorbehalt steuerfrei, sv-pflichtig)


Richtig, für tageweise in Deutschland zu versteuernden Arbeitslohn sind die abweichenden Steuertage in den Monatsstammdaten für die jeweiligen Monate zu erfassen.


Der monatlich abzurechnende steuerpflichtige Betrag ist der Tagesbetrag x Steuertage in Deutschland.


Monatlich wechselnde Werte geben Sie am besten unter Bewegungsdaten | Monatserfassung ein.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SabBeh
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Schöneweis,

 

herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung mit den ergänzenden Erläuterungen. Das hilft prima.

 

Liebe Grüße

 

Sabine Behrens

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letzte Antwort am 11.11.2024 15:52:32 von SabBeh
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