Liebe Communiy,
ich habe wieder einen Spezialfall für die Anwendung in DATEV Lohn und Gehalt zu dem folgenden Sachverhalt:
Wir haben einen Mitarbeiter, der nahezu zu 100% in der Schweiz im Homeoffice in seinem neuen Wohnsitz arbeitet. Er kommt nur vereinzelt nach Deutschland zum Unternehmenssitz.
Nach Rücksprache mit den jeweiligen Institutionen ist er SV-frei zu behandeln und grundsätzlich auch Steuerfrei abzurechnen. - AUSSER für die einzelnen Tage, inklusive Reisetage, die er in Deutschland verweilt.
Entsprechend mir zugearbeiteter Rechenbeispiele habe ich die Steuertage und auch den steuerfreien / den steuerpflichtigen Arbeitslohn ermittelt.
Nun die für mich ungeklärte Frage:
Was mache ich nun mit dem ermittelten Ergebnis.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
VG Sabine
Hallo,
rechtlich können wir Sie zu diesem Spezialfall nicht beraten.
Programmseitig stehen Ihnen z. B. folgende Standardlohnarten zur Verfügung
- 3701 Bezug, st- und sv-frei (steuerfrei und sv-frei)
- 3800 Bezug, nur st-pfl., lfd., Betrag (steuerpflichtig, sv-frei)
- 3500 Bez. Doppelbesteuerungsabk. lfd. (unter Progressionsvorbehalt steuerfrei, sv-pflichtig)
Richtig, für tageweise in Deutschland zu versteuernden Arbeitslohn sind die abweichenden Steuertage in den Monatsstammdaten für die jeweiligen Monate zu erfassen.
Der monatlich abzurechnende steuerpflichtige Betrag ist der Tagesbetrag x Steuertage in Deutschland.
Monatlich wechselnde Werte geben Sie am besten unter Bewegungsdaten | Monatserfassung ein.
Hallo Frau Schöneweis,
herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung mit den ergänzenden Erläuterungen. Das hilft prima.
Liebe Grüße
Sabine Behrens