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Bescheinigungen übermitteln

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letzte Antwort am 16.09.2025 08:24:20 von sauber20
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sauber20
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Hallo, ich muss Bescheinigung über das Nebeneinkommen einer ausgeschiedener MA übermitteln. Bescheinigungen sind erstellt. Lohnabrechnung durchgeführt. Bescheinigung nach §313 ... mit aktuellen  Monat versehen. Auf Mandantenebene beim Daten senden erscheinen jedoch keine Daten.

Woran kann es liegen ? 

 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

welchen Fehlerhinweis erhalten Sie bei dem Mitarbeiter?

 

Viele Grüße

Thomas Reich

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sauber20
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Hinweis #LN19410 das es rückwirkend geändert wurde.

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sauber20
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Hier das Vorgehen. MA ist 31.12.24 ausgeschieden. Ich soll Bescheinigungen 05.23-06.24 übermitteln.

letzter abzurechnender Monat 09.2025

Tätigkeit Status ... ab 12.2021 aktiviert

Bescheinigung nach §313... ab 12.2021 aktiviert.

Lohnabrechnung ersten Monat der Nachberechnung 05.2023 eingegeben. 

Hinweis vom System: Hinweis #LN09344 Der erste Monat der Nachberechnung darf nicht vor dem ältesten möglichen Nachberechnungsmonat des Mandanten (01/2024) liegen. Gebe ich 01/2024 ein -gibts bei -Daten senden- auf Mandantenebene -keine Daten zum übermitteln.

 

Vielen Dank im Voraus für die wertvolle Tips!

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

erhalten Sie im Verarbeitungsprotokoll den Hinweis #LN19525 mit der Info, dass wegen Ausnahmetatbeständen keine Bescheinigung über Nebeneinkommen erstellt wird?


Prüfen Sie ggf. die Einstellung bei den Angaben zur Bescheinigung über Nebeneinkommen unter 'Zukünftiges Einkommen und Arbeitszeit'. Im Dokument Arbeitsbescheinigung / Bescheinigung Nebeneinkommen übermitteln (BEA) mit Lohn und Gehalt finden Sie unter Punkt 4.9 hierzu weitere Informationen.


Für das Vorvorjahr 2023 kann die Übermittlung nicht mehr über Lohn und Gehalt durchgeführt werden. Bitte nutzen Sie das SV-Meldeportal.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sauber20
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Vielen Dank!

FG

V. Hartwich

5
letzte Antwort am 16.09.2025 08:24:20 von sauber20
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