Hallo an Alle,
ich möchte rückwirkend auf 3 Monate die Bescheinigungen Nebeneinkommen teilweise korrigieren und für den Vormonat erstmalig übermitteln.
Alle Auswertungen sind geschlüsselt (440/441/442).
In der Probeabrechnung erscheinen die Auswertung 442 für den Arbeitnehmer korrekt.
Die Abrechnung wurde gestern über eine Wiederholungsabrechnung einzelne PN ins RZ zur Verarbeitung geschickt.
Bis zum jetzigen Stand wurde die Auswertung 442 (und 441) nicht rückübertragen.
Weiß jemand, ob die Datenübermittlung nur mit einer Erstabrechnung möglich ist?
Viele Grüße
Romy
Hallo,
wenn durch die Wiederholungsabrechnung Änderungen entstehen, die für die Bescheinigung relevant sind, wird eine korrigierte Arbeitsbescheinigung erstellt und an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.
Gerne schauen wir uns den Sachverhalt an. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Hallo,
es handelt sich um keine Arbeitsbescheinigung sondern um eine Bescheinigung Nebeneinkommen.
Die Bescheinigung wurde in der Probeabrechnung als Wiederholungsabrechnung Juni 24 angezeigt, jedoch bei der Verarbeitung der Wiederholungsabrechnung wurde kein DÜ-Protokoll erstellt.
Die Übermittlung erfolgte erst mit der Erstabrechnung Juli 24. Es wurden keinerlei Änderungen zusätzlich vorgenommen.
Da teilweise Fristen einzuhalten sind, wäre es schön, wenn diese DÜ auch mit einer Wiederholungsabrechnung funktionieren würde.
Eventuell handelt es sich nur um einen Programmfehler?
Viele Grüße
R.H.