Guten Morgen Community,
ich möchte für einen Mitarbeiter eine Bescheinigung über Nebeneinkommen an die AA übermitteln.
Dies soll für März 2023 geschehen, der ist aber schon abgerechnet.
Kann bzw. muss ich eine Wiederabrechnung einzelner Personalnummer machen um diese Bescheinigung rauszusenden? Es geht um eine Aushilskraft 450€.
Ich arbeite noch nicht lang mit Lodas und im Lohn und Frage mich, was passiert dann noch. An Stunden und Lohn hat sich nichts geändert. Kann ich mir damit irgendetwas zerschießen?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Die Bescheinigung lässt sich auch über das Programm Bescheinigungen erstellen.
Hallo,
die elektronische Übermittlung der Bescheinigung ist seit 01.01.2023 verpflichtend, daher kann die Bescheinigung nicht über das Programm "Bescheinigungen" angefertigt werden.
Dieses Dok. müsste Ihnen helfen https://apps.datev.de/help-center/documents/1070718
Grüße
M_H
Hallo Zusammen,
danke für die Rückmeldung.
Ich habe mit diesem Dokument gearbeitet.
Meine Frage ist ob ich um diese Bescheinigung zeitnah übermitteln zu können, mit einer Wiederabrechnung auf 03 arbeiten kann/muss und mir dadurch irgendwelche Probleme entstehen ?
Vielen Dank
VS
Hallo VS,
also wenn ich das richtig gelesen haben, funktioniert die Übermittlung nur mit einer Abrechnung. Habe nichts anderes lesen und probieren können.
Haben Sie eine Frist zur Übermittlung gesetzt bekommen? Sonst würde ich bis zur nächsten Abrechnung warten mit der Übermittlung. Bei einer Wiederholung müssten Sie schauen welche Auswertungen hier evtl. neu erstellt würden - z.B. Überweisungen etc. Ansonsten dürfe eine WH kein Problem sein.
M_H