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Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 04.03.2021 10:31:56 von Linnea
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Linnea
Beginner
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Hallo,

ich habe ein Problem bei einer Mitarbeiterin mit einem Beschäftigungsverbot.

Auf dem DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung für die Krankenkasse stimmt der Betrag der Fortgezahlten Arbeitgeberanteile nicht mit dem überein, was in der  Buchhaltung eingespielt wird. Auch die Summe "Erstattungsbetrag U2" stimmt rechnerisch auf diesem Formular nicht.

Auf dem Berechnungsschema sehe ich nun, dass der Erstattungsbetrag der AG-Anteile bei dieser Mitarbeiterin mit einem "Pauschalen Zuschlag BBK / 20%" geschlüsselt ist. (Da war bei einem Beschäftigungsverbot einer anderen Mitarbeiterin "Erstattungssatz auf tatsächliche Beträge" geschlüsselt.)

Auf dem Berechnungsschema stimmt dann auch der Betrag "Anteile zur SV" mit dem überein, was in der Buchhaltung ankommt.

Was ist hier richtig und wie kann ich diese Einstellung überhaupt verändern? Hat das etwas mit der jeweiligen Krankenkasse zu tun?

 

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

ob der tatsächliche AG-Beitrag oder eine Pauschale erstattet werden, ist tatsächlich von KK zu KK unterschiedlich.

 

Aber der Erstattungsbetrag im Buchungsbeleg sollte schon zum Antrag passen. Oder meinen Sie etwas anderes?

LG
VM
Linnea
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Doch, das hilft mir sehr weiter, vielen Dank.

Ich war davon ausgegangen, dass der pauschale Zuschlag hier falsch hinterlegt ist.

 

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letzte Antwort am 04.03.2021 10:31:56 von Linnea
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