Hallo,
ich sollte eine schwangere Mitarbeiterin abrechnen, welche ein betriebliches Beschäftigungsverbot mit Vollausfall hat.
Ihr wurde ein Dienstwagen mit 1% Regelung zur Verfügung gestellt. Darf ich bei Vollausfall die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kürzen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja, ab dem ersten vollen Monat können Sie die Fahrten rausnehmen. Sie sollten nur dem Arbeitgeber sagen, dass er schriftlich der ANin mitteilt, dass Sie dementsprechend auch nicht mehr zur Arbeitsstätte fahren soll bis zum Mutterschutz. Sonst müssten diese Tage dann einzeln abgerechnet werden.
Vielen Dank. Sie haben mir sehr geholfen.