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Beschäftigungsverbot - LODAS

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letzte Antwort am 20.09.2017 12:38:56 von hjh
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hjh
Beginner
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Hallo Community,

ich habe folgendes Problem: eine Arbeitnehmerin hat im Monat September vom 1.-24.09. ein generelles Teil-Beschäftigungsverbot (Reduzierung der AZ von 40 auf 30 h/Woche) und vom 25.09.- zum Beginn der Mutterschutzfrist ein individuelles Beschäftigungsverbot mit Vollausfall.

Es handelt sich um eine Gehaltsempfängerin. Die Lohnabrechnung 09/2017 ist mit den vorgenommenen Eingaben korrekt, die Erstattungsanträge jedoch nicht.

Ich erhalte zwei Erstattungsanträge. Auf dem ersten (Teilausfall) ist der komplette Betrag MuSchL für beide Sachverhalte. Der zweite Erstattungsantrag das fiktive Vollgehalt, umgerechnet auf die 6 Kalendertage des Vollausfalls.

Was mache ich falsch. Kann mir bitte jemand sagen, wie ich zu korrekten Erstattungsanträgen komme?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Heinzen,

bei einem Vollausfall wird der Betrag für den Erstattungsantrag aus dem normalen Gehalt umgerechnet. Die gesonderte Erfassung des Mutterschutzlohns ist nur für den Zeitraum des Teilausfalls vorzunehmen.

Sie dürfen also den Mutterschutzlohn nur anteilig für den Zeitraum 01.-24.09.2017 erfassen.

Das Gehalt muss dann im Zeitraum 25.-30.09.2017 wieder als volles Gehalt berücksichtigt werden (und für den 01.-24.09.2017 auf 30 Wochenstunden reduziert).

Als Beispiel bei einem Gehalt von € 4.000,00 ergibt sich ein Mutterschutzlohn pro Monat von € 1.000,00. Dieser ist für den Zeitraum 01.-24.09. mit 24/30 = € 800,00 anzusetzen.

Das Gehalt beträgt für den Zeitraum 01.-24.09.2017 anteilig für 30 Stunden € 2.400,00 (24/30 von € 3.000,00) und für den Zeitraum 25.-30.09.2017 anteilig € 800,00 (6/30 von € 4.000,00). Somit beträgt das Gehalt insgesamt € 3.200,00.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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hjh
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
917 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Hilfe. Ich habe alle Eingaben entsprechend vorgenommen und das Ergebnis stimmt! Da wäre ich wahrscheinlich in 100 Jahren nicht darauf gekommen, dass für den Vollausfall das Gehalt nicht in Gehalt und Mutterschutzlohn zu splitten ist. Auch die Lektüre der entsprechenden Dokumente hat mich nicht wirklich zum Ziel gebracht.

Also vielen Dank noch einmal

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letzte Antwort am 20.09.2017 12:38:56 von hjh
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