Hallo zusammen,
Beschäftigungstage werden im Bauhauptgewerbe ja gekürzt.
Wie sieht es denn jetzt bei der Krankheit über 6 Wochen aus???
Hat der Arbeitnehmer hier Anspruch auf Urlaub wenn er zb. 1/2 Jahr oder länger Krankgeschrieben ist?
Bekomme hier leider keine klaren Aussagen!
Beste Grüße
Ramona Barbarino
Moin Frau Barbarino,
Beschäftigungstage habe ich m.E. im Bauhauptgewerbe noch nie gekürzt. Nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht (hier sechs Wochen nach unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit) greift die Mindesturlaubsvergütung, die Datev auch brav ausrechnet. Dies bedeutet, dass der Urlaubsanspruch (Tage und Geld) auch nach sechs Wochen weiter anwächst. Für die grundlegenden Vorschriften bezüglich Baulohn und Bautarifvertrag ist die Seite www.soka-bau.de sehr ergiebig.
Weiterhin viel Erfolg.
Mahlzeit Herr Mischorr,
d.H. dass der Kranke (falls er ein komplettes Jahr krank ist) 30 Tage Urlaub aufbaut??????
Moin Frau Barbarino,
nach dem Bundesrahmentarifvertrag ist dies m.E. tatsächlich genau so geregelt, hier ist vor allem § 8 mit den Nummern 2 und 5 maßgeblich. Ich kann nur empfehlen, für Lohnabrechnungen des Bauhauptgewerbes die Seite der Soka-Bau im Browser als Favorit zu speichern und dort auch den aktuellen Bundesrahmentarifvertrag herunterzuladen.
Weiterhin viel Erfolg.
Ja, der Urlaubsanspruch wächst grundsätzlich weiter.
siehe auch:
HENSCHE Arbeitsrecht: Urlaub und Krankheit - kein Verfall des Urlaubs nach 15 Monaten
Gruß A. Martens