Hallo zusammen,
zum 01.02.2025 hat mein Mandant einen neuen Mitarbeiter (Arzt) eingestellt. Dieser ist bereits in Altersrente - Rentenbescheid vom Versorgungswerk liegt vor. Nun soll er bei meinem Mandanten zwischen 2k-3k brutto verdienen. Er ist privat KV/PV versichert.
Welchen Beitragsgruppenschlüssel und welchen Personengruppenschlüssel verwende ich hier?
Viele Grüße
Hallo,
PGS 119
BGS 0320
Mit Beginn der Rentenzahlung nimmt das Versorgungswerk keine Beiträge mehr
entgegen. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die berufstätigen Alters-
rentner versicherungsfrei. Dennoch muss der Arbeitgeber gemäß § 172 SGB den
Arbeitgeberanteil an die Deutsche RV abführen. Dies gilt auch dann, wenn der
AN zuvor von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen befreit war.