Hallo liebe Community,
ich habe ein Problem zum Thema AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Meine Arbeitnehmerin ist bei einem Versorgungswerk rentenversichert. Dieser Beitrag wird in der Lohnabrechnung nach dem Netto-Verdienst bei den Netto-Bezüge/Netto-Abzüge berücksichtigt.
Meine Frage: Der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld errechnet sich vom Nettoentgelt. Werden die Beiträge zum Versorgungswerk beim Nettoentgelt berücksichtigt? Oder wird der Netto-Verdienst, der doch relativ hoch ist, zur Berechnung hergenommen?
Für die Hilfe vielen Dank im Voraus.
Hallo Kober, es wird nach dem "gesetzlichen Netto" ermittelt.
Das ermittelt sich aus dem Gesamtbrutto abzüglich der Steuer- und SV-Beträge.
Das wird Datev aber sicherlich gleich richtig machen, Sie können es ja nachrechnen.
Viele Grüße
Sailor
Hallo Sailor,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Mein Problem ist, dass DATEV ein Nettoentgelt berechnet, das m.E. viel zu wenig ist und für mich auch nicht nachvollziehbar ist, wie DATEV auf diesen Betrag kommt.
Viele Grüße
Kober
Können Sie Abrechnung mal anonymisiert einstellen und die Berechnung?
Hallo Sailor,
hier die Gehaltsabrechnung, die Arbeitnehmerin ist privat krankenversichert und Mitglied bei einem Versorgungswerk
Das ist die Berechnung zum Mutterschaftsgeld
Die Mitarbeiterin hat alle drei Monate das gleiche Gehalt von einem Gesamt-Brutto von € 6.133,00;
mir ist unklar, wie DATEV auf das Nettoentgelt von € 3.652,43 kommt.
Ich würde das Nettoentgelt wie folgt berechnen:
Netto-Verdienst € 4.701,86
- Versorgungswerk gesamt € 1.140,74
+ AG-Zuschuss Versorgungswerk € 570,37
Nettoentgelt € 4.131.49
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
4.701,96 € netto - 570,37 € RV - 31,07 € PV - 403,99 € KV= 3.696,53 €
Die Differenz zu 3.652,43 € ist wahrscheinlich der Zuschlag zur PV.
Hier müsste die tatsächlichen AN-Abzüge zur PV und KV abgezogen werden, dann kommt wahrscheinlich die 3.652,43 € raus.