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Berechnung Urlaubsrückstellung

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letzte Antwort am 23.08.2023 15:34:32 von ChrisW
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ChrisW
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

spinnt jetzt das Programm oder ich.

 

Sachverhalt:

- Unternehmen

- 2 MA

- Rückstellung 31.12.2021 berechnet

 

Jetzt wurde versucht, die Urlaubs-RS für 2022 zu berechnen.

Leider kommt es zu folgender Fehlermeldung.

ChrisW_0-1692619830770.png

 

Es ist richtig, dass die MA keinen Resturlaub haben zum 31.12.2022.

Daher müsste ja auch die bisher gebildete RS wieder aufgelöst werden.

Aber L+G will da wohl nicht mitspielen.

 

Mach ich etwas falsch?

 

VG

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
386 Mal angesehen

Hallo,

 


grundsätzlich wird der Resturlaub automatisch ermittelt, wenn die genommenen Urlaubstage über Lohn und Gehalt erfasst wurden. Wenn der Urlaub außerhalb von Lohn und Gehalt gepflegt wird oder aufgrund von Unterbrechung nicht erfasst wurde, rechnen Sie den Resturlaub mit Zuordnung auf 12/2022 mit der Statistiklohnart 8580 ab. Diese Statistiklohnart wird nur bei der Ermittlung der Urlaubsrückstellung berücksichtigt. Sie hat keine Auswirkung auf die Brutto/Netto-Abrechnung.


Die von Ihnen angefügte Hinweismeldung LN25342 "Für Mitarbeiter XY liegen keine Resturlaubstage vor, daher kann für den Mitarbeiter keine Urlaubsrückstellung ermittelt werden" erscheint immer dann, wenn die Resturlaubstage nicht abgerechnet wurden oder keine Nachberechnung auf den richtigen Monat erfolgte.


Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Wenden Sie sich dazu bitte über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ChrisW
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo @Matthias_Platz 

der Urlaub wird immer über den Kalender von L+G gepflegt.

Eine Unterbrechung im Dezember lag auch nicht vor.

 

Es liegen halt einfach nur keine Resturlaubstage vor.

 

ChrisW_0-1692797595474.png

 

Und so müsste die Urlaubsrückstellung von 12/21 dann 12/22 aufgelöst werden.

 

VG

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letzte Antwort am 23.08.2023 15:34:32 von ChrisW
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