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Berechnung Urlaubsabgeltung

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letzte Antwort am 12.07.2023 19:20:48 von xyzmic
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo,

 

man soll dafür das Gehalt von 3 Monaten nehmen.

Wie ist das, wenn das Gehalt immer variiert durch verschiedene weitere Bestandteile, die immer unterschiedlich ausfallen?

 

Also zb:

Gehalt: 2.000

Überführung Kfz: 100

Bereitschaft: 180

 

Gehalt: 2.000

Überführung Kfz: 300

Bereitschaft: 90

 

Gehalt: 2.000

Überführung Kfz: 120

Bereitschaft: 50

 

Muss dann der Teil für die Bereitschaft und die Überführungen da auch mit rein?

Diese Beträge sind jeden Monat verschieden, d.h. je nach dem, welche 3 Monate ich in die Berechnung nehme, ergibt das mal mehr mal weniger Urlausgeld.

xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 2 von 9
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Ja genau, min. alle drei Monatsgehälter komplett zusammen rechnen und durch drei teilen = Durchschnitt des Anspruchs, siehe höchstrichterliche Rechtssprechung von Arbeitsgerichten bzw. dem Bundesarbeitsgericht.

 

Falls möglich selbstverständlich den letzten Jahresdurchschnitt zur Berechnung heranziehen, dann bist du auf der sicheren Seite.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 9
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@xyzmic  schrieb:

 

Falls möglich selbstverständlich den letzten Jahresdurchschnitt zur Berechnung heranziehen, dann bist du auf der sicheren Seite.


Woraus ergibt sich bei dieser -von § 11 BUrlG abweichenden- Berechnung die Sicherheit?

xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 4 von 9
1500 Mal angesehen

aus der Rechtsprechung, Richter beim Arbeitsgericht haben nicht nur einmal so geurteilt zugunsten der Arbeitnehmer, daher nur ein Tipp ohne §§ Angabe.

Hier weitere Infos zur Berechnung der drei Monate:

 

Urlaubsabgeltung richtig berechnen | Personal | Haufe

 

Urlaubsabgeltung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

 

Urlaub: Urlaubsvergütung / 2.3 Berechnungsbeispiele | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

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wielgoß
Experte
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Nachricht 5 von 9
1480 Mal angesehen

Guten Tag,

 

dann bitte zukünftig solche Aussagen auch als unverbindlichen "Tipp" kennzeichnen - alles andere stiftet nur Verwirrung. Die von @Uwe_Lutz zitierte Berechnungsweise ist m. E. einschlägig.

 

Aber jeder so wie man will...mit Volldampf in die Phantomlohnfalle 😉.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

K_Wolf
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

Nicht vergessen den Gesamtverdienst der letzten drei Monate (Quartalsgehalt) durch die Anzahl der Arbeitstage in den letzten 13 Wochen zu teilen und dann mal die Anzahl der Arbeitstage zu rechnen.

 

Wenn der Mitarbeiter nicht in Vollzeit gearbeitet hat muss man da aufpassen.

 

Bei einer 5-Tage Woche entspricht das 65 Tagen,

bei einer 4-Tage Woche sind es 52 Tage,

bei einer 3-Tage Woche sind es 39 Tage 

bei einer 2-Tage Woche sind es 26 Tage 

und bei einer 1-Tage Woche entspricht das 13 Tagen.

 

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kimeba
Fortgeschrittener
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@wielgoß  schrieb:

Guten Tag,

 

dann bitte zukünftig solche Aussagen auch als unverbindlichen "Tipp" kennzeichnen - alles andere stiftet nur Verwirrung. Die von @Uwe_Lutz zitierte Berechnungsweise ist m. E. einschlägig.

 

Aber jeder so wie man will...mit Volldampf in die Phantomlohnfalle 😉.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß


Ich gehe "sogar" soweit, dass man ohne Angaben von § oder sonstigen seriösen Grundlagen (Urteile), keine "Tipps" geben sollte. 

 

Ich sichere mich immer ab, sodass bei einer Prüfung nachgeschaut werden kann, warum ich z.B. diese Berechnung genommen habe und nicht irgendwas anderes. Gerade bei der Durchschnittsberechnung kann man ja unterschiedliche (und richtige) Berechnungen vornehmen 🙂 

 

mfg Torsten

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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 9
1394 Mal angesehen

Hallo Tanja,

 

sobald Sie sich zu einer Berechnung entschieden haben, bitte diese dann auch immer weiter so anwenden und nicht zwischenzeitlich ändern. Bei z.B. Lohn und Gehaltsabrechnungen kann man natürlich jeweils einen anderen Ansatz haben, nur halt dann nicht ohne driftigen Grund ändern (Grund: DRV teilt etwas anderes mit...)

 

 

mfg Torsten

 

p.s. Haben Sie schon einen Lohn-Abrechnungslehrgang mitgemacht?

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xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 9 von 9
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Super vielen Dank für den Tipp zum Kennzeichen.

 

Kann leider meine Antwort nicht mehr korrigieren, sorry für die Verwirrung...

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letzte Antwort am 12.07.2023 19:20:48 von xyzmic
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