Hallo,
man soll dafür das Gehalt von 3 Monaten nehmen.
Wie ist das, wenn das Gehalt immer variiert durch verschiedene weitere Bestandteile, die immer unterschiedlich ausfallen?
Also zb:
Gehalt: 2.000
Überführung Kfz: 100
Bereitschaft: 180
Gehalt: 2.000
Überführung Kfz: 300
Bereitschaft: 90
Gehalt: 2.000
Überführung Kfz: 120
Bereitschaft: 50
Muss dann der Teil für die Bereitschaft und die Überführungen da auch mit rein?
Diese Beträge sind jeden Monat verschieden, d.h. je nach dem, welche 3 Monate ich in die Berechnung nehme, ergibt das mal mehr mal weniger Urlausgeld.
Ja genau, min. alle drei Monatsgehälter komplett zusammen rechnen und durch drei teilen = Durchschnitt des Anspruchs, siehe höchstrichterliche Rechtssprechung von Arbeitsgerichten bzw. dem Bundesarbeitsgericht.
Falls möglich selbstverständlich den letzten Jahresdurchschnitt zur Berechnung heranziehen, dann bist du auf der sicheren Seite.
@xyzmic schrieb:
Falls möglich selbstverständlich den letzten Jahresdurchschnitt zur Berechnung heranziehen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Woraus ergibt sich bei dieser -von § 11 BUrlG abweichenden- Berechnung die Sicherheit?
aus der Rechtsprechung, Richter beim Arbeitsgericht haben nicht nur einmal so geurteilt zugunsten der Arbeitnehmer, daher nur ein Tipp ohne §§ Angabe.
Hier weitere Infos zur Berechnung der drei Monate:
Urlaubsabgeltung richtig berechnen | Personal | Haufe
Urlaubsabgeltung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Guten Tag,
dann bitte zukünftig solche Aussagen auch als unverbindlichen "Tipp" kennzeichnen - alles andere stiftet nur Verwirrung. Die von @Uwe_Lutz zitierte Berechnungsweise ist m. E. einschlägig.
Aber jeder so wie man will...mit Volldampf in die Phantomlohnfalle 😉.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Guten Morgen,
Nicht vergessen den Gesamtverdienst der letzten drei Monate (Quartalsgehalt) durch die Anzahl der Arbeitstage in den letzten 13 Wochen zu teilen und dann mal die Anzahl der Arbeitstage zu rechnen.
Wenn der Mitarbeiter nicht in Vollzeit gearbeitet hat muss man da aufpassen.
Bei einer 5-Tage Woche entspricht das 65 Tagen,
bei einer 4-Tage Woche sind es 52 Tage,
bei einer 3-Tage Woche sind es 39 Tage
bei einer 2-Tage Woche sind es 26 Tage
und bei einer 1-Tage Woche entspricht das 13 Tagen.
@wielgoß schrieb:Guten Tag,
dann bitte zukünftig solche Aussagen auch als unverbindlichen "Tipp" kennzeichnen - alles andere stiftet nur Verwirrung. Die von @Uwe_Lutz zitierte Berechnungsweise ist m. E. einschlägig.
Aber jeder so wie man will...mit Volldampf in die Phantomlohnfalle 😉.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Ich gehe "sogar" soweit, dass man ohne Angaben von § oder sonstigen seriösen Grundlagen (Urteile), keine "Tipps" geben sollte.
Ich sichere mich immer ab, sodass bei einer Prüfung nachgeschaut werden kann, warum ich z.B. diese Berechnung genommen habe und nicht irgendwas anderes. Gerade bei der Durchschnittsberechnung kann man ja unterschiedliche (und richtige) Berechnungen vornehmen 🙂
mfg Torsten
Hallo Tanja,
sobald Sie sich zu einer Berechnung entschieden haben, bitte diese dann auch immer weiter so anwenden und nicht zwischenzeitlich ändern. Bei z.B. Lohn und Gehaltsabrechnungen kann man natürlich jeweils einen anderen Ansatz haben, nur halt dann nicht ohne driftigen Grund ändern (Grund: DRV teilt etwas anderes mit...)
mfg Torsten
p.s. Haben Sie schon einen Lohn-Abrechnungslehrgang mitgemacht?
Super vielen Dank für den Tipp zum Kennzeichen.
Kann leider meine Antwort nicht mehr korrigieren, sorry für die Verwirrung...