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Berechnung Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung

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letzte Antwort am 15.07.2020 15:15:10 von miss-lu15
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miss-lu15
Einsteiger
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Ein AN ist vom 01.07. bis 31.08. beschäftigt und wird mit 1.075 € pro Monat als Kurzfristiger abgerechnet. Bei der Abrechnung wird jetzt ein geringer Betrag an LSt berechnet.

 

Wird hier mit Tagestabelle gerechnet, obwohl er den ganzen Monat beschäftgit ist? Eigentlich gäbe es bei normalen AN ja keinen LSt-Abzug bei diesem Monatsverdienst...

 

Wie könnte man das in LODAS ändern, dass keine LSt berechnet wird?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
516 Mal angesehen

Hallo,

 

schlüsseln Sie den AN mal spaßeshalber als sv-pflichtig. Ich gehe davon aus, dass dann keine LSt fällig wird - weil die SV angerechnet wird.

 

Der Arbeitnehmer wird am Jahresende eine Steuererklärung machen müssen, um sich die Steuer wiederzuholen.

LG
VM
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miss-lu15
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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ja, es liegt an der geminderten Vorsorgepauschale....Anwendung besondere LSt-Tabelle bei nicht rv-pflichtigen AN....manchmal steht man einfach auf dem Schlauch 🙃

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letzte Antwort am 15.07.2020 15:15:10 von miss-lu15
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