Unserer MA, hat uns Attest (Krank) von seiner Tochter (3 Jahren alt) zugesandt, und für Pflege kriegt Entgelt von die Krankenkasse. Es geht um kurzzeitige Pflege (PK) bis zum 10 Tage. Er ist 5 Tage (von 20.01. bis 24.01.2020.) ferngeblieben und Firma keine Entgeltfortzahlung für diese Zeit gewährt. Können Sie vielleicht entsprechende LA nennen, wenn es wäre benötigt? Ist genug in diesem Falle nur im Kalender den Ausfallschlüssel PK wählen? Bis jetzt habe gemacht:
Soll noch etwas gemacht werden? Was mit Arbeitszeiten/Regelmäßige/Feste Arbeitszeit unten abweichende Formeln für Teilmonatsberechnung und Ermittlung Erstattungsbetrag bei Entgeltfortzahlung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
zur Berechnung des Kinderkrankengelds benötigt die Krankenkasse eine maschinell übermittelte Entgeltbescheinigung. Die Unterbrechung erfassen Sie, wie von Ihnen bereits beschrieben, im Kalender des Mitarbeiters mit dem Ausfallschlüssel PK - Pflege krankes Kind mit Kranken(tage)geld. Auch die weiteren Angaben und Eingaben sind von Ihnen bereits richtig geschlüsselt bzw. hinterlegt worden.
Mit der nächsten Abrechnung wird die Meldung zur Entgeltersatzleistung (EEL-Meldung) automatisch erstellt und über den Punkt "Daten senden" an die Krankenkasse übermittelt.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Entgeltersatzleistungen (EEL) - Kinderkrankengeld (Beispiele für Lohn und Gehalt) .
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Heubeck, vielen Dank für Ihre Rückmeldung 🙂