abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Berechnung/Antrag U2 unterschiedlich

2
letzte Antwort am 11.12.2019 13:33:30 von BBeh2009
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
BBeh2009
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
379 Mal angesehen

Hallo,

 

Bei der Berechnung zum Antrag auf Erstattung für AG-Aufwendungen bei Beschäftigungsverbot - U2, wird auch auf die bAV (LA901) die pausch. 20% SV-AG-Anteile gerechnet. Auf dem DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung für AG-Aufwendungen bei Mutterschutz - U2, wird dann aber nur der max. SV-AG-Anteil angegeben. Die Gesamterstattungssumme auf den Antrag beträgt dann aber wieder die der Berechnung.

 

Berechnung: 

   937,74

   187,55

1.125,29

 

 

DÜ Antrag:

   923,55

     14,19

   185,86 (pausch. 20% oder lt. KK)

1.125,29 (eigentlich 1.123,60 € - wurde so von KK erstattet)

 

Herzliche Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
354 Mal angesehen

Moin,

 

eine Abweichung zwischen Erstattungsantrag und Zahlung der Krankenkasse kommt z.Zt. z.B. bei der DAK vor, wenn es steuerfreie Bezüge (wie hier die BAV) gibt.

 

Für die Erstattungsanträge aus einem systemgeprüften Programm wie LODAS sind die Erstattungsvarianten in der sog. Beitragssatzdatei enthalten, die von der ITSG zentral für alle Krankenkassen geführt wird. In dieser Datei gibt es für die U2-Erstattungen derzeit folgende Varianten:

 

  1. Erstattung der tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge
  2. Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge mit pauschal (i.d.R.) 20 %

 

Die DAK hat seit einiger Zeit in der Satzung die Regelung, dass 20% auf den Bruttolohn, maximal aber die tatsächlich gezahlten Beiträge als Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung erstattet werden. Diese Variante gibt es in der Beitragssatzdatei derzeit noch nicht. DATEV darf dies nicht "eigenständig" ändern - hierfür muss die Beitragssatzdatei angepasst werden.

 

Es ist wohl eine Anpassung geplant. Diese Anpassungen werden aber nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt. Es ist wohl damit zu rechnen, dass die nächste Anpassung zum 01.01.2020 erfolgt, so dass dies dann auch in das LODAS-Programm eingearbeitet werden kann.

 

Bis dahin muss man mit diesen Abweichungen leben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

BBeh2009
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
334 Mal angesehen

 Vielen Dank!

0 Kudos
2
letzte Antwort am 11.12.2019 13:33:30 von BBeh2009
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage