Guten Tag,
ich suche ein Dokument, in dem ich nachlesen kann welche Meldungen wir bei einem Beraterwechsel unterjährig von Lohn und Gehalt zu Lohn und Gehalt unternehmen müssen. Wir sind das abgebende Unternehmen.
Meldungen, wenn ja welche: an die Unfallversicherung, Betriebsdatenpflege, wechsel Entgeltabrechnungssystem, Abmeldung Finazverwaltung?
Oder brauchen wir nichts zu melden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Einfach die Frage mal ins Hilfecenter eingeben:
DATEV Hilfe-Center - Lohn und Gehalt: Übernehmender Berater - Mandant unterjährig übernehmen
Vielen Dank, dass Dokument kenne ich.
Mir ist aber nicht klar was wir als abgebender Berater unternehmen müssen. Das Dokument ist für den übernehmenden Berater.
Sorry, aber ich stehe auf dem Schlauch
Gleiches Prinzip:
DATEV Hilfe-Center - Lohn und Gehalt: Abgebender Berater - Mandant unterjährig übertragen
Diese Antowrt hilft mir leider nicht, ich verstehe nicht welche Meldung erstellt werden muss....
vielleicht kann mir wer anderes helfen....
Wenn der Mandantenübertrag von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt über das DATEV-Rechenzentrum vorgenommen wird, führen Sie eine RZ-Sicherung der Mandantendaten durch.
Wenn der Mandantenübertrag von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt nicht über das DATEV-Rechenzentrum vorgenommen wird, führen Sie eine lokale PC-Sicherung der Mandantendaten durch.
Weitere Informationen zur RZ-Sicherung und PC-Sicherung von Mandantendaten finden Sie im Dokument Mandanten-Manager (Fenster) (Dok.-Nr. 9223823).
Achten Sie in beiden Fällen zwingend darauf, eine aktuelle Sicherung der Mandantendaten für den Übertrag vorzunehmen. Den letzten Sicherungsstand der Lohndaten eines Mandanten können Sie in Lohn und Gehalt im Mandanten-Manager einsehen.
Wenn Sie unterjährig Lohndaten von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt übertragen, sind für die Berufsgenossenschaft keine Meldungen erforderlich.
Der digitale Lohnnachweis und die UV-Jahresmeldung (GdA 92) müssen durch die nachfolgende Abrechnungsstelle erstellt werden.
Wenn bei einem Mandantendatenübertrag von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt der abgebende Berater oder Mandant als Konsolidierungsmandant oder Konsolidierungsteilnehmer in einem Konsolidierungskreis an der Konsolidierung von Lohnsteuer-Anmeldungen teilnimmt, muss der Konsolidierungskreis vor dem Übertrag geändert/gelöscht werden.
Wird der Konsolidierungskreis vor dem Mandantendatenübertrag nicht geändert/gelöscht, kann der übernehmende Berater den Konsolidierungskreis zwar sehen, aber nicht ändern oder löschen.
Konsolidierungskreis ändern/löschen wie im Dokument Lohnsteuer-Anmeldung: Datenübermittlung mit Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1070278) beschrieben.
Wenn Sie unterjährig Lohndaten von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt übertragen, sind für das Finanzamt keine Meldungen für die elektronische Lohnsteuerkarte erforderlich.
Um zukünftig die ELStAM zu erhalten, muss die weiterführende Abrechnungsstelle in Lohn und Gehalt die Zuordnung für das Rückmeldeverfahren unter Mandant | Programmverbindungen | Rückmeldedaten | Zuordnung Rückmeldedaten aktualisieren, aktualisieren.
Wenn die Zuordnung zu den Dokumenten in DATEV Digitale Personalakte bei einem Übertrag von Mandantendaten von Lohn und Gehalt nach Lohn und Gehalt erhalten bleiben soll, müssen Sie zusätzlich zu Belege online die Anwendung Lohn und Gehalt-Daten im RZ (LALG) übertragen.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument LODAS / Lohn und Gehalt: Besonderheiten beim Mandantendatenübertrag mit weiteren DATEV-Personalwirtschaftsprogrammen (Dok.-Nr. 1070777).
Vielen lieben Dank!
@MikeWHerbs Danke für den Gag! 😆
@hecht-lohn-undgehalt- Ihnen ist bewusst, daß das genau der Inhalt des Links weiter oben ist?
Ja, dass war es.
Ich war mir nicht sicher, ob ich es tatsächliche so machen kann.
Jeder ist mal angefangen.
Vielen Dank
Danke für den Gag
kein Gag, das ist Wohlwollen😎
Gruss Mike