Hallo,
ich benötige einmal euer Schwarmwissen bei folgender Situation:
Eine Arbeitnehmerin geht ab dem 15.07.2023 in den Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfolgt auf Grundlage der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (inkl. st.-+sv-pflichtiger Zuschläge wie Rufbereitschaft, PKW etc.), soweit kein Problem.
Die Elternzeit endet zum 31.07.2024. Im August und September 2024 arbeitet die Arbeitnehmerin für 2 Monate zu den vorherigen Konditionen in Vollzeit. Ab Mitte Oktober 2024 beginnt der Mutterschutz für das zweite Kind.
Frage: Welche Monate müssen zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld herangezogen werden? August und September 2024? Oder August, September 2024 sowie der letzte Monat vor der ersten Mutterschutzfrist aus 2023? Oder sogar alle drei Monate von vor dem ersten Mutterschutz aus 2023, weil jetzt in 2024 keine vollen 3 Monate vorliegen?
Weitere Ergänzung:
Im Jahr 2024 wird die laufende Elternzeit unterbrochen und es beginnt direkt die Mutterschutzfrist für das dritte Kind.
Wieder die Frage: Welche Monate müssen zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld herangezogen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe oder Denkanstöße
Hallo @SVWBGmbH,
rechtlich können wir hierzu keine Auskünfte erteilen. Klären Sie den genauen Zeitraum mit der zuständigen Krankenkasse ab.