abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Beitragszuschuss bei Mehrfachbeschäftigung PKV

1
letzte Antwort am 21.03.2025 12:27:53 von Christopher_Fürther
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Ch-59955
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
89 Mal angesehen

Muss zwingend bei einer Neuanmeldung als Nebenarbeitgeber (Steuerklasse VI) der Zuschuss zur privaten KV/PV  unter den beiden Arbeitgebern anteilsmäßig aufgeteilt werden, oder kann ich als Nebenarbeitgeber auch lediglich den Zuschuss der sich nach Abzug des Zuschusses vom Hauptarbeitgeber ergibt steuer-/und sozialversicherungsfrei auszahlen?

 

Das würde in meinem Beispiel bedeuten, dass der Hauptarbeitgeber bei einem durch die Versicherung nachgewiesenen Gesamtbeitrag zur KV i.H.v. 797,03 Euro wie bisher einen Beitragszuschuss i.H.v. 354,36 Euro zahlt und wir als Nebenarbeitgeber einen Zuschuss i.H.v. 44,15 Euro zahlen. PV wäre dann analog zu behandeln.

 

Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob folgendes nur bei freiwillig in der GKV versicherten AN anzuwenden ist:

 

§ 257 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 5 SGB V schreibt vor, dass bei Mehrfachbeschäftigungen die beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet sind. Dabei ist in der Weise zu verfahren, dass zunächst die Höh...„Mehrfachbeschäftigung“ unter Nr. 2 besonders Beispiel B).

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
62 Mal angesehen

Hallo Community,


hat ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 21.03.2025 12:27:53 von Christopher_Fürther
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage