Hallo Community,
ich habe eine Frage zur Schätzung von Beitragsnachweisen.
Im September wurde eine neue MA eingestellt. Ist es sinnvoll die Schätzung manuell anzupassen damit der Mandant im Folgemonat nicht doppelt Beiträge abführen muss?
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir passen die Schätzung dafür grundsätzlich nicht manuell an und sehen es eher als "zinsfreies" Darlehen der Krankenkassen. Im Zweifelsfall erklären Sie doch dem Mandanten das Verfahren und besprechen das Vorgehen mit ihm.
Sind bei der Krankenkasse bereits andere AN versichert? Ansonsten kann es passieren, dass die KK für September eine Schätzung erstellt. In diesem Fall schicken wir die Beitragsnachweiserläuterung an die KK als Nachweis, dass die Beiträge September mit Oktober gemeldet wurden.
Hallo,
die SV-Beitragswerte eines neu eingetretenen Mitarbeiters werden automatisch als Differenzwerte für den Folgemonat erkannt und in dem Schätz - Beitragsnachweis hierfür berücksichtigt.
Für Sie besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Alternativ haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit manuell einzugreifen. Wenn die SV-Beiträge in der Schätzung für den Eintrittsmonat berücksichtigt werden sollen, erfassen Sie die Beiträge für neu eingetretene Mitarbeiter für die relevante Krankenkasse pro Beitragsgruppe manuell.
Das Vorgehen hierzu finden Sie unserem Dokument unter Automatischen Schätz-Beitragsnachweis für einzelne Krankenkassen korrigieren oder krankenkassenübergreifend ändern.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde es manuell anpassen!