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Beitragsnachweis-Schätzung rückgängig machen?

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letzte Antwort am 11.07.2018 09:09:50 von cro
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katjaott
Beginner
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Nachricht 1 von 3
1056 Mal angesehen

Hallo,

ich arbeite mit Lohn und Gehalt V10.62

Habe einen neuen Mandanten angelegt mit dem Beitragsnachweis-Schätzverfahren und bereits einen Monat abgerechnet.

Kann ich die Schätzung wieder heraus nehmen? Es handelt sich bei dem Arbeitnehmer um eine Aushilfe, hier ändert der Aushilfslohn nicht.

Über eine Rückinfo, ob und wie ich die Schätzung stornieren kann würde ich mich sehr freuen.

Mfg

Ott

andreas_briefs
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
694 Mal angesehen

Hallo Frau Ott,

gerade weil sich bei der Aushilfe der Aushilfslohn nicht ändert und somit keine Differenzen zwischen dem Schätzbeitragsnachweis und dem Beitragsnachweis aus der endgültigen Abrechnung entstehen, würde ich das Schätzverfahren einfach nur deaktivieren:

Erfassen | Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis / DEÜV, Gruppe Zusätzliche Optionen für das Schätzverfahren. Dort deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Automatische Schätzung der Beitragsnachweise für den Folgemonat mit dem Monatsabschluss durchführen.

Beste Grüße

Andreas Briefs

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cro
Experte
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Nachricht 3 von 3
694 Mal angesehen

Hallo,

über Abrechnung > Beitragsnw.-Schätzung > Bearbeiten... könenn Sie die bereits versandte Schätzung ändern u. erneut senden.

Gruß

C. Rohwäder

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letzte Antwort am 11.07.2018 09:09:50 von cro
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