Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Eine Arbeitnehmerin hat ein Schreiben von der AOK bekommen mit folgendem Text:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Muster wurde von Ihnen als Arbeitnehmerin unter anderem versicherungspflichtig
zur Kranken- und Pflegeversicherung gemeldet.
Gleichzeitig übt Frau Muster eine selbständige Tätigkeit aus.
Nach dem Sozialgesetzbuch unterliegen Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt
sind, grundsätzlich der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung als Arbeitnehmer wird jedoch
durch eine hauptberuflich ausgeübte selbständige Tätigkeit ausgeschlossen.
Dieser Sachverhalt liegt hier, so dass ab dem 01.01.2020 keine Versicherungspflicht zur
Kranken- und Pflegeversicherung besteht.
Wir bitten daher um Berichtigung der Meldungen (Beitragsgruppe 0110) und der Beiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung."
Meine Frage ist, kann ich 4 Jahre rückwirkend den Beitragsgruppenschlüssel ändern???
Ich freue mich auf Eure Rückmeldung!
Hallo,
eine Korrektur ist m.W. nur für das laufende und das Vorjahr möglich.
Alles Weitere über das SV-Meldeportal (alte Meldungen dort vorher stornieren).
Siehe auch im Hilfecenter z.B. Dok.-Nr.: 1034430.
Zur Ersattung der "zu Unrecht gezahlten Beiträge" siehe z.B. hier:
Wobei die bei der KV soweit ich weiß nur möglich ist, wenn in der Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die zuständige KK sollte entsprechend beraten können.
Gruß, vw
Gruß, vw
Super! Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Liebe Grüße