Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter bekommt 284,- € Beitrag vom AG zur bAV. Der AN selbst hat keine Entgeltumwandlung.
Da die BBG in der RV ab 2022 sinkt, ist der Beitrag zur bAV mit 2,- € zu hoch für die Freigrenze.
Kann mir hier jemand behilflich sein, was zu tun ist? Gibt es evtl. ein Dokument?
LG
Rebecca Borchert
Hallo Frau Borchert,
bei den Freigrenzen der Betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um Jahresgrenzen. Das bedeutet, dass die Betriebliche Altersvorsorge zunächst Steuer- und SV-frei abgerechnet ist, bis die Freigrenze von 3.384 € (2022) überschritten wird.
Der Übersteigende Betrag bleibt dann Steuerfrei, wird jedoch Sozialversicherungspflichtig abgerechnet.
Ob eine Anpassung des Arbeitgeberzuschuss vorzunehmen ist, muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden, je nachdem welche Vereinbarungen getroffen wurden.
Hallo Frau Heinlein,
nach Rücksprache mit allen Beteiligten soll der Arbeitgeberzuschuss nicht angepasst werden, sodass eine Überschreitung von 24,- € für das Jahr 2022 zustande kommen wird. Wie wird das dann korrekt behandelt? Funktioniert das automatisch mit LODAS oder muss manuell erfasst werden?
LG
Rebecca Borchert
Hallo Frau Borchert,
die Freigrenzen der betrieblichen Altersvorsorge werden vom Programm LODAS automatisch überwacht.
Das System wird Ihnen den Arbeitgeberzuschuss so lange steuer- und sozialversicherungsfrei abrechnen, bis die Freigrenze von 3.384€ in 2022 überschritten wurde.
Die übersteigenden 24€ werden automatisch steuerfrei und sozialversicherungspflichtig auf der Abrechnung dargestellt.