Hallo zusammen,
in LODAS ist bei uns hinterlegt, dass bei Urlaubs- oder Krankstunden ein Durchschnittsstundenlohn aus den letzten drei Monaten für die Lohnabrechnung angezogen werden soll.
Leider haben wir nun bei einer Mitarbeiterin das Problem, dass in der letzten Lohnabrechnung die Urlaubsstunden mit einem niedrigeren Durchschnittslohn, als der reguläre Stundenlohn der Mitarbeiterin, berechnet wurden.
Normalerweise soll sich der Durchschnittslohn positiv für den Mitarbeiter auswirken und nicht negativ.
Hat hier evtl. jemand eine Idee woran das liegen könnte?
Würde mich über ein paar positive Rückmeldungen sehr freuen.
Vielen Dank und Liebe Grüße 😊
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @CaroO ,
so auf Anhieb ins Blaue geschossen, würde ich bei den Lohnarten, welche bei der Mitarbeiterin abgerechnet werden, bei den Durchschnittsspeichern prüfen, in welchem Umfang diese befüllt werden. Und da ggf. explizit nach Zuschlägen schauen, ob dabei nur der Betrag in den Durchschnitt einfließt oder ob da "Speicherung soll Stunden, Tage und Betrag umfassen" eingestellt ist. 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Gab es vielleicht in dem Monat eine Lohnerhöhung?
Hallo @shizofritz ,
danke für deine Idee... habe direkt mal nachgeschaut.
Der Durchschnittsspeicher passt bei allen Lohnarten.
Die Dame hat bereits in Vormonaten auch schon Urlaubsstunden bezogen.
Davor kam es noch nie zu Problemen und es hatte immer alles gepasst.
LG 😊
Hallo @stephanramm ,
ja die Dame hatte im Juni eine Lohnerhöhung.
Darf der Durchschnittslohn dann trotzdem niedriger sein?
Die Dame hat den Nachteil, dass sie keine Nachtzuschläge oder ähnliches bezieht die den Durchschnittslohn "aufwerten".
LG 🙂
nein, eigentlich hat sie den Anspruch auf den aktuellen höheren Stundenlohn.
Auszug aus dem Urlaubsgesetz
Zum Urlaubsentgelt enthält der § 11 Bundesurlaubsgesetz folgendes:
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
wie das mit Lodas geht sollte hier beschrieben sein:
Habe gerade mal eine Probeabrechnung gemacht und es hat funktioniert.
SUPER 👍
Vielen Dank für die Verllinkung des Beitrags.