Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem: Ich muss einen Mitarbeiter abrechnen, der zu Weihnachten Geschenke im Wert von 184,95 € vom Arbeitgeber bekommen hat.
Es bestand kein betrieblicher Anlass für das Geschenk. Somit greift §37b Abs. 2 EStG nicht und das Geschenk ist nicht nur steuerpflichtig, sondern auch sv-pflichtig(?).
Darüber hinaus bin ich mir nicht sicher, ob ich eine Pauschalversteuerung in Höhe von 30% anwenden kann bzw. muss (Also über die Mandantenebene) oder ob ich das komplett über die Gehaltsabrechnung abwickeln muss. Dementsprechend weiß ich auch nicht, welche Lohnart ich verwenden soll und hoffe auf Hilfe! Ich mache das dieses Jahr zum ersten Mal und das ist ganz schön verwirrend.
Vielen Dank vorab für die Bemühungen!
Hallo,
es handelt sich bei Arbeitnehmern um eine Besteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG. Bei einem Geschenk in der von Ihnen genannten Höhe wird ein betrieblicher Anlass vermutet (unterstellt). Es würde sich sonst nicht um Arbeitslohn handelt und auch zu keinem geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis führen.
Wird bei einem Arbeitnehmer eine Pauschalierung nach § 37b EStG vorgenommen, so ist der Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Außerdem müssen an andere Arbeitnehmer gewährte Sachbezüge, die nach § 37b EStG versteuert werden könnten, auch pauschal versteuert werden. Es besteht ein Pauschalierungswahlrecht nur geschlossen für alle Arbeitnehmer in einem Jahr.
Die folgenden Lohnarten können Sie für die Abrechnung verwenden:
2730 Sachzuwend., p.St,sv-frei
2740 Sachzuwendung, p.St., sv-pfl.
2770 Sachzuwendung,nto,p.St.,sv-pfl
Viele Grüße
T. Reich