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Begleitzettel nach Wiederabrechnung

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letzte Antwort am 23.12.2019 07:41:10 von martin65
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Ra_St
Beginner
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Ich habe vor dem Weitergabetermin eine weitere bzw. nun eine zweite Wiederabrechnung eines Mitarbeiters vornehmen müssen. Ist es korrekt, dass nun die ursprüngliche Abrechnung sowie die erste Wiederabrechnung hinfällig sind bzw. durch die neue komplett ersetzt werden? Gilt das ebenfalls für den Begleitzettel oder muss ich nun befürchten, dass die Gehälter gegebenenfalls drei mal rausgehen?

Vielen Dank vorab.

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
236 Mal angesehen

Solange Sie nicht alle Begleitzettel an die Bank schicken, wird wohl auch nichts passieren. Die Dateien bekommen immer einen neuen "Namen".

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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letzte Antwort am 23.12.2019 07:41:10 von martin65
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