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Baustellenverpflegung

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letzte Antwort am 22.06.2018 15:37:02 von bodensee
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optima
Einsteiger
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Hallo zusammen,

einige unserer Mitarbeiter waren zu Arbeiten in der Schweiz. Wir müssen ja dort unsere Leute voll verpflegen.

Hat hier jemand schon Erfahrungen?

Möchte wissen ob ich die Verpflegung mit der nächsten Lohnabrechnung irgendwie pauschal versteuern muss (Lohnart ?), da die Kosten die 44€ Marke sprengen.

Danke schon mal für Eure Hilfe und schönes Wochenende

Christine

P.S. Arbeite mit Lohn/Gehalt classic

Gelöschter Nutzer
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44 EUR Marke?


schon mal etwas von Verpflegungsmehraufwandspauschalen gehört

siehe DATEV Artikel 10807 auf Seite 134, da gibt es für die Schweiz 62 EUR pro Tag

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

bei Gestellung der Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder einen Dritten (Veranlassung durch den Arbeitgeber) bleiben diese bis zu einem Wert von EUR 60,00 lohnsteuerfrei.

Bei Vollverpflegung ist der Verpflegungsmehraufwand auf EUR 0,00 zu kürzen. Grundsätzlich ist ein "M" auf der LSt-Bescheinigung einzutragen.

Sie sollten sich eingehend mit dem folgenden Schriftstück auseinandersetzen, wenn Sie regelmäßig Reisekosten abrechnen:

Bundesfinanzministerium - Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014; (ersetzt d…

Viele Grüße

T. Reich

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
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Da werden 2 Problem auftauchen, das a)inländische wie oben beschrieben und b) die Schweizer kontrollieren lückenlos jede Baustelle ob der Lohn demjenigen entspricht den ein inländischer AN erhält. Für jedes Gewerk eine andere Zuständigkeit. Hier ist das zudem die Kenntnis des schweizer Tarifrechts gefragt.

So der schweizer Lohn unterschritten wird, hagelt es saftige Geldbußen.

Die Handwerkskammern leisten meist Recht gute Hilfestellung.

@frank müller, die 61 EUR aber nur bei > 24 STd und nicht am An- und Abreistag hier wird auf 41 EUR begrenzt.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 22.06.2018 15:37:02 von bodensee
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