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Baulohn

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letzte Antwort am 07.01.2025 19:24:52 von Charlie79
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Charlie79
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Hallo zusammen, 

 

ich bin neu im Bereich der Abrechnung von Baulöhnen. 

Ich habe nun einen Baulohn übernommen und hätte ein paar „Anfängerfragen“ da die Abrechnung von Feiertagen bei dem Mandant in den letzten Jahren unterschiedlich erfolgt ist. 

Frage 1: bei dem Mandant ist eine betriebliche wöchentlich Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche hinterlegt, also abweichend von den tariflichen Arbeitszeiten für Sommer und Winter. Die Stunden werden im Kalendarium erfasst. Muss hier nun ein Ausgleichskonto geführt werden? 

Frage 2: mit wie vielen Stunden müssen die Feiertage im Kalendarium erfasst werden? Mit jeweils 8 Stunden? Oder in Anlehnung an die tariflichen Zeiten also in der Sommerzeit mit 8,5 wenn es zb ein Montage wäre und 8 Stunden in der Winterzeit? 

vielen Dank schon mal im Voraus 

MartinSeemann
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Hallo Charlie,

erstmal vorausgesetzt, wir reden vom Bauhauptgewerbe. Abweichend vom BRTV kann der Betrieb die Verteilung der Arbeitszeit selbst regeln. Ein Arbeitszeitkonto muss nicht angewandt werden. Wichtig ist, dass Sie vor der Abrechnung die im Betrieb angewandte Arbeitszeitverteilung richtig hinterlegen: Unter "Arbeitszeiten" die ersten drei Positionen sowie die Position "Baulohn". 

Die Feiertage werden mit den Zeiten abgerechnet, die für diese Tage im Betrieb in der Arbeitszeitverteilung festgelegt worden sind.

Der 24. und 31.12. sind, tariflich allgemeinverbindlich festgelegt, arbeitsfreie und unbezahlte Tage. Die AN können sich aber freiwillig dafür entscheiden, Urlaub abgerechnet zu bekommen, um Verdiensteinbußen zu vermeiden. In vielen Betrieben wird das einheitlich gehandhabt.

Meine dringende Empfehlung: abonnieren Sie die "Tarifsammlung für die Bauwirtschaft" vom Elsner Verlag, ISBN 978-3-87199-242-1. Da ist alles drin, was Sie für das Bauhauptgewerbe wissen müssen. Abo ist wichtig, um immer aktuell zu sein.

 

Viele Grüße und viel Erfolg

Martin Seemann

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Charlie79
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Vielen lieben Dank für deine Ausführungen 

 

muss ich dann unter Arbeitszeiten  bei den monatlichen Arbeitszeiten die Stunden vorbeugen gem Tarif?  Und ebenso beim Baulohn?

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MartinSeemann
Aufsteiger
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In allen Bereichen müssen die Eingaben gleichlautend sein und zusammenpassen. Die Zeiten orientieren sich an den tatsächlich im Betrieb angewandten Arbeitszeitverteilungen. Diese können tarifkonform sein oder auch davon abweichen. Das akzeptiert auch die Arbeitsagentur für S-Kug, MWG und ZWG.

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Charlie79
Beginner
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D.h ich müsste dann bei der monatlichen Arbeitszeit für Januar 2025 184 eintragen wenn ich von der tatsächlichen betrieblichen Arbeitszeit ausgehe, also 5x8 Stunden die Woche 

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Richtig. Und der gleiche Wert noch einmal unter "Baulohn" für den Januar.

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Charlie79
Beginner
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Verstehe und so mach ich es dann invividuell pro Monat. Super vielen Dank, das hat mir geholfen 😊

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letzte Antwort am 07.01.2025 19:24:52 von Charlie79
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