Hallo zusammen, ich bin neu im Bereich der Abrechnung von Baulöhnen. Ich habe nun einen Baulohn übernommen und hätte ein paar „Anfängerfragen“ da die Abrechnung von Feiertagen bei dem Mandant in den letzten Jahren unterschiedlich erfolgt ist. Frage 1: bei dem Mandant ist eine betriebliche wöchentlich Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche hinterlegt, also abweichend von den tariflichen Arbeitszeiten für Sommer und Winter. Die Stunden werden im Kalendarium erfasst. Muss hier nun ein Ausgleichskonto geführt werden? Frage 2: mit wie vielen Stunden müssen die Feiertage im Kalendarium erfasst werden? Mit jeweils 8 Stunden? Oder in Anlehnung an die tariflichen Zeiten also in der Sommerzeit mit 8,5 wenn es zb ein Montage wäre und 8 Stunden in der Winterzeit? vielen Dank schon mal im Voraus
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