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Baulohn

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letzte Antwort am 02.10.2020 12:07:45 von Vanessa_Mertel
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cb63
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
717 Mal angesehen

Ich bin Anfänger in Sachen Baulohn.

Nun haben wir einen Mandanten per Datenübertrag übernommen und mir ist aufgefallen, dass bisher mit der Branche 0101 abgerechnet wurde - der Mandant ist Dachdecker und deshalb halte ich dies für falsch !?

Welche Änderungen (evtl. auch rückwirkend) muss ich nun vornehmen?

rukorni
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
677 Mal angesehen

Hallo, für Dachdecker würde 0301 oder 0302 gelten, je nach dem wo der Betriebssitz liegt.

 

Ich würde mal beim Mandanten und evtl. beim Vorberater nachfragen, ob es vielleicht einen Grund hat, das die Schlüsselung BHG ist.

 

Wenn es wirklich falsch ist, kann es über Nachberechnungen geändert werden.

 

VG

 

Ruth

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
646 Mal angesehen

Hallo, 


zu welcher Baubranche der Mandant gehört, darf nur die SOKA-Bau entscheiden. 


Wenn der Betrieb nicht zum Bauhauptgewerbe gehört, sondern zur SOKA-Dach, müssen die Stammdaten rückwirkend geändert werden.


Gehen Sie dafür vor, wie unter der Dokumentennummer 5303057 ab Punkt 3.3.2 beschrieben.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.10.2020 12:07:45 von Vanessa_Mertel
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