abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Baulohn - rückwirkende Schließung des Sozialkassen-Beitragskontos von der SOKA

3
letzte Antwort am 16.01.2020 11:42:29 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
groundhog
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
287 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe ein Problem. Der Beschäftigungsbetrieb wurde aktuell von der SOKA überprüft und es wurde nun rückwirkend zum 31.12.18 das Konto geschlossen. Die ZVK-Beiträge und alles was dazu gehört wurden bis Dezember 2019 abgeführt.

Die SOKA teilte nun mit, dass sie die Rückrechnung für 2019 vornehmen würden, was 4-6 Wochen dauern könnte.

 

Nun weiß ich nicht, ob ich in Lodas auch ab Januar 2019 alles ohne 'Baulohn' abrechnen muss, wodurch sich ja enorme Änderungen ergeben werden. Die SOKA alleine kann das doch meines Erachtens nicht alles berichtigen?!

 

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

 

LG, Simone Esser

bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
279 Mal angesehen

Hallo Groundhog, 

 

hat die Soka Bau ihre Firma geprüft ? Dann sollte es einen Prüfbericht geben. Wenn ich das richtig interpretiere kommt die Soka Bau zu dem Schluss dass ihr Betrieb nicht für das Bauhauptgewerbe anzumelden gewesen wäre und schließt das Konto zum 31.12.2018. 

 

Warum zum 31.12.2018 ? Wer hat wann den Baulohn begonnen ? Warum ? Wurde geprüft ob Bauhauptgewerbe wenn nicht Haupt dann ggf. Nebengewerbe ( Maler, Gerüstbauer, Steinmetz, Dachdecker usw.). 

 

Die Infos brauchen wir hier schon. Wenn das Ergebnis der Prüfung der Soka Bau richtig ist, dann folgt keine Beiträge und auch keine Erstattungen was Urlaubslohn und Azubivergütung betrifft. Dann sind mit Sicherheit alle Lohnabrechnungen des Jahres 2019 falsch und müssen berichtigt werden. 

 

Daher erstmal die Grundlagen checken, ggf. Widerspruch gegen die Entscheidung der Soka Bau führen wenn das Ergebnis nicht in dem Sinne ist wie von Ihnen gewünscht. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
groundhog
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
264 Mal angesehen

Hallo Bodensee,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Die Firma wird schon seit ewigen Zeiten als Bauhauptgewerbe abgerechnet und hat Ende letzten Jahres um Überprüfung bei der SOKA gebeten, da es sich mittlerweile vorwiegend um Elektroarbeiten handelt. Deshalb ist die Schließung bei der SOKA vom Arbeitgeber beabsichtigt. Aber ich dachte halt, dass die Schließung nicht rückwirkend gemacht wird.

 

Kann man in Lodas denn irgendwo das 'Baulohn-Ende' zum 1.1.19 erfassen?

 

Wenn ich im Januar 19 nur alle Baulohn-Stammdaten bei jedem AN lösche, dann wird es doch ein riesiges Fehlerprotokoll geben?

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
252 Mal angesehen

Gut damit haben Sie jetzt mal den rechtlichen Hintergrund.  Heißt ab 1.1.2019 kein Bauhauptgewerbe mehr. 

Elektronhandwerk hat soweit ich weiss wg. Trockenbauarbeiten keine ZVK Pflicht. 

 

Damit werden Sie ab 1.2019 den Lohn rückwirkend 'normal'abrechnen müssen.  Da sonst alle 

Meldungen falsch waren. Ich würde mich diesbezüglich mit der Datev direkt in Verbindung setzen entweder via SK oder tel hotline Lodas bzw. LuG

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
3
letzte Antwort am 16.01.2020 11:42:29 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage