Hallo,
ich habe einen Mandanten mit Baulohn. Dieser wird auf Stundenbasis abgerechnet.
Ist es im Baulohn auch möglich, auf Gehalt-Basis abzurechnen?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank....
Hallo,
das geht im Baugewerbe, mit Sozialkassen, nur für Angestellte.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
ich bin zwar kein LuG-Anwender, aber in Lodas gibt es die Stammlohnart 400 Stundenverteilung. Mit dieser Lohnart können die gearbeiteten Stunden erfasst und an die Soka gemeldet werden. Damit wäre auch ein Gehalt möglich. Vielleicht gibt es die Lohnart auch in LuG?
Aber die beste Lösung für Baulohn ist immer noch die Abrechnung als Stundenlohn.
Hallo,
Ihr Mandant rechnet Baulohn ab und wird grundsätzlich auf Stundenbasis abgerechnet. Nun fragen Sie nach, ob es möglich ist auch auf Gehalts-Basis abzurechnen.
Offiziell empfiehlt die SOKA Bau die gewerblichen Mitarbeiter auf Stundenbasis abzurechnen. Wenn doch auf Gehalts-Basis abgerechnet werden soll, können Sie zusätzlich die Lohnart 8620 "Statistik-LA, Std. bes. Behandl." verwenden.
Beachten Sie bitte jedoch, dass bei Verwendung dieser Lohnart der Urlaub und auch das Gehalt manuell gekürzt werden müsste.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4.4.3 im Infodokument "Urlaub abrechnen - Bauhauptgewerbe".
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
was meinen Sie mit gekürzt. Gehalt, um die Tage, die Urlaub anfällt?
Und was muss beim Urlaub gekürzt werden?
An Urlaubstagen müsste das Gehalt entsprechend um die Sollarbeitszeit x Stundensatz gekürzt werden. Im nächsten Schritt muss dann der Urlaub wie bei Stundenlohnempfängern eingegeben werden. So erreichen Sie, dass die Urlaubsvergütung richtig gemeldet und erstattet wird.
Wichtig ist, dass die Urlaubsstunden nicht in die Gesamtstunden eingerechnet werden, die mit der Statistik-LA eingegeben werden.
Hallo,
das sind sehr gute Vorschläge.
Aber wie gesagt, ich würde bei gewerblichen AN (incl. Minijobs) im Baugewerbe immer die Berechnung per Std.-Lohn verwenden.
Es sei denn, es gibt zwingend keinen Ausweg.
Gruß
C. Rohwäder
Welchen Ausfallschlüssel kann ich für die Statistiklohnart nehmen?
Hallo,
wenn Sie die Lohnart 8620 "Statistik - LA, Std. bes. Behandl." über die Monatserfassung buchen ist die Angabe eines Ausfallschlüssels nicht notwendig.
Bei einer Buchung über den Kalender verwenden Sie den Ausfallschlüssel 1 "Zeitlohn".
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Hein,
ich möchte auf die Unterhaltung noch einmal zurück kommen.
Wir haben ein Mandant, der Modernisierung und Renovierung durchführt.
Der Mitarbeiter soll ein festes Nettogehalt bekommen. Auch wir arbeiten mit LODAS.
Meine Frage: Kann ich das Festgehalt eingeben und muss ich einen Stundennachweis führen?
Gruß
Jürgen Hakkel
Gilt für den Mandanten der Allgemeinverbindliche TV im Bau?
Daraus müsste sich die Antwort ergeben.