Moin!
Ein Arbeitnehmer hat 10 Tage Urlaub genommen. Da er seit Februar angestellt ist, hatte er lediglich 4 Tage erarbeitet!
In der Lohnabrechnung sind auch nur diese 4 Tage verzeichnet.
Was geschieht mit den anderen 6 Tagen?
Werden die, sobald der AN genügend Arbeitstage angesammelt hat von LODAS erfasst und dann nachbezahlt?
Muss ich eventuell noch was erstellen?
mfg Torsten
Hallo Torsten,
grundsätzlich kann im Baulohn nicht mehr Urlaub genommen werden als erarbeitet.
Wo hat der Mitarbeiter vorher gearbeitet? Auch im Baubereich?
Dann hat er eventuell einen "Urlaubsnachweis Kalenderjahr für gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes".
Sofern vom Vorarbeitgeber noch Resturlaub besteht, findest Du dies auf diesem Nachweis und kannst die Angaben unter Personaldaten/Baulohn/Vortragswerte Bauhauptgewerbe vortragen.
Hat er einen Urlaubsanspruch mitgebracht, dann müsstest Du die Abrechnung nochmal korrigieren, damit das Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Hat der Mitarbeiter keinen Urlaubsanspruch, hatte er zumindest ein paar nette freie Tage...
Herzliche Grüße
Anne
Im Baulohn, müssen die AN ihren Urlaub ansparen.
Evtl. die restlichen 6 Tag in den Folgemonaten abtragen?
MFG
A. Iodice