abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2026!

Baulohn - Urlaub

2
letzte Antwort am 12.06.2019 10:44:53 von a_iodice
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kimeba
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1168 Mal angesehen

Moin!

Ein Arbeitnehmer hat 10 Tage Urlaub genommen. Da er seit Februar angestellt ist, hatte er lediglich 4 Tage erarbeitet!

In der Lohnabrechnung sind auch nur diese 4 Tage verzeichnet.

Was geschieht mit den anderen 6 Tagen?

Werden die, sobald der AN genügend Arbeitstage angesammelt hat von LODAS erfasst und dann nachbezahlt?

Muss ich eventuell noch was erstellen?

mfg Torsten

sokrates
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
980 Mal angesehen

Hallo Torsten,

grundsätzlich kann im Baulohn nicht mehr Urlaub genommen werden als erarbeitet.

Wo hat der Mitarbeiter vorher gearbeitet? Auch im Baubereich?

Dann hat er eventuell einen "Urlaubsnachweis Kalenderjahr für gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes".

Sofern vom Vorarbeitgeber noch Resturlaub besteht, findest Du dies auf diesem Nachweis und kannst die Angaben unter Personaldaten/Baulohn/Vortragswerte Bauhauptgewerbe vortragen.

Hat er einen Urlaubsanspruch mitgebracht, dann müsstest Du die Abrechnung nochmal korrigieren, damit das Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Hat der Mitarbeiter keinen Urlaubsanspruch, hatte er zumindest ein paar nette freie Tage...

Herzliche Grüße

Anne

a_iodice
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
980 Mal angesehen

Im Baulohn, müssen die AN ihren Urlaub ansparen.

Evtl. die restlichen 6 Tag in den Folgemonaten abtragen?

MFG

A. Iodice

0 Kudos
2
letzte Antwort am 12.06.2019 10:44:53 von a_iodice
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage