Hallo, ich habe nun meinen ersten AZUBI im Auslernjahr (am 01.01.24 volljährig) zum abrechnen und bin mir jetzt nicht sicher ob bei den Urlaubswerten alles richtig erfasst wurde. Es wäre super, wenn ihr euch das mal anschauen könnt. 😉
genommener Urlaub 01.01.-31.08.24: 26 Tage
Rest Urlaubsanspruch aus gesamter AZUBI Zeit: 32 Tage
Urlaubsanspruch 01.01.24-31.08.24 : 20 Tage
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Hallo Chrissi,
in das Feld "Genommener Urlaub zum Ende des Ausbildungsverhältnisses" kommen nur die genommenen Urlaubstage aus dem Anspruch des aktuellen Jahres rein, nicht die aus dem Vorjahr. Gleiches gilt für das Feld "Gewährte Urlaubstage". Alles aus dem Vorjahr ist uninteressant. Aus den Angaben ist nicht ganz klar zu ersehen, wieviel Tage das sind.
Der AN hat zum 01.09.2024 einen Anspruch von (240/12) 20 Tagen, die vom Programm automatisch ermittelt werden.
Ab 09/24 stehen dann die Urlaubstage auch in den Speicherfeldern in der Mitte der Abrechnung, aber ohne Urlaubsvergütung. Diese wird durch StLA 537 im Kalendarium abgerechnet. Zusätzlich müssen die UT bei dieser LA noch mit BS 71 in den Bewegungsdaten erfasst werden.
Weiterhin viel Spaß im Baulohn; schönes Arbeitsgebiet.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo, vielen Dank für deine Antwort.
Dieses Jahr hat er schon 26 Tage Urlaub genommen. Deshalb wurde bei den genommenen Urlaubstagen 26 Tage eingetragen.
Die 32 Tage sind die 20 Urlaubstage von diesem Jahr + 12 Urlaubstage vom Vorjahr.
Wenn bei den gewährten Urlaubstage nur die 20 eingetragen werden müssen, was passiert dann mit den 12 Urlaubstagen aus dem Vorjahr?
Hallo Chrissi,
ich gehe erstmal grundsätzlich davon aus, dass der AN im Mandantenbetrieb gelernt und zum 31.08.2024 ausgelernt hat. Er ist also ab dem 01.09.2024 gewerblicher AN im Auslernjahr und damit ab September dort so umzuschlüsseln. Das Ende der Ausbildung ist auch einzutragen.
Im Auslernjahr muss der Resturlaub aus dem Vorjahr vom Anspruch des laufenden Jahres getrennt gesehen werden. 12 UT aus dem Vorjahr wurden während der Ausbildungszeit in diesem Jahr genommen. Dafür hat er das zusätzliche UG nach § 11 BBTV bekommen. Damit ist das Vorjahr erledigt.
Wenn von den 26 genommenen Tagen 12 aus dem Vorjahr sind, wurden demnach vom Anspruch des aktuellen Jahres 14 Tage verbraucht. Diese 14 Tage sind im Bearbeitungsmonat August im Feld "Genommener Urlaub bei Ausbildungsende" einzutragen.
Weiterhin sind bei den Vortragswerten im September 240 BT und die genommenen 14 UT einzutragen. Im Urlaubsspeicher in der Mitte der Abrechnung stehen dann im September 22,5 UT (270 BT/12) als Anspruch und 14 UT als genommen.
Viel Erfolg.
Hallo, sorry jetzt muss ich nochmal schreiben. Ich stehe hier total auf der Leitung.
Genau er hat zum 31.08.24 ausgelernt und wurde jetzt zum 01.09.24 als gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr um geschlüsselt. Soweit ist alles klar.
Den AZUBI hat immer eine Kollegin abgerechnet, sie ist aber leider nicht mehr im Betrieb. Es wurde lt. Unterlagen in der ganzen AZUBI Zeit kein Urlaub über das Programm abgerechnet.
Er hatte zum 31.12.23 noch 38 Tage Urlaub + 20 Tage in 2024 (01.01.-31.08.24) = Gesamt 58 Urlaubstage
2024 wurden dann bis zum Ausbildungsende noch 26 Tage genommen. Deshalb jetzt 32 Tage Resturlaub.
Wenn dann im System bei gewährte Jahresurlaubstage nur die 20 Tage aus 2024 eingetragen werden. Dann
verfallen ja praktisch die 12 Tage aus dem Vorjahr, oder?
Das Auslernjahr im Baulohn ist wirklich kompliziert. 🙂
Sie haben absolut recht, Auslernjahr ist etwas ganz tolles!
Von dem Alturlaub können Sie sich verabschieden, denn nach § 13 BBTV verfällt dieser spätestens zum 31.03. des Folgejahres.
Den Urlaub eines Azubi im Bauhauptgewerbe zu ignorieren, ist falsch, denn er hat Anspruch auf zusätzliches UG nach § 11 des BBTV, der für allgemeinverbindlich erklärt ist. Weiterhin ist es natürlich auch gut, den Urlaubsspeicher ab dem ersten Tag mitzuführen, denn dadurch kann ich problemlos den Übergang im Auslernjahr vollziehen.
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Viele Grüße und viel Erfolg.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und die Infos!
Das Buch werd ich mir gleich mal zulegen! 😉